Glossar

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Quelle: Deutsche Börse AG

Zeichnungsfrist
Bei einer Wertpapieremission können Anleger ihre Zeichnungswünsche innerhalb eines Zeitraums von in der Regel ein bis zwei Wochen abgeben. Die Frist wird häufig Bookbuilding-Phase genannt. Erst nach dem Ende der Zeichnungsfrist werden der Emissionskurs und die Zuteilungsusancen vom Emittenten veröffentlicht.
Zeitwert (Optionsscheine)
Der Zeitwert berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit von Kursschwankungen des Basiswertes bis zur Fälligkeit der Option. Somit ist er eine Art „Unsicherheitsaufschlag“.

Die Höhe des Zeitwertes ist ein Kriterium für die Bewertung eines Optionsscheins. Sie wird von der Restlaufzeit des Optionsscheins, dem Marktzinsniveau, Dividendenzahlungen des Basiswertes und besonders der Volatilität des Basiswertes bestimmt: Je kürzer die Restlaufzeit des Optionsscheins und je niedriger die Volatilität des Basiswertes, desto niedriger ist der Zeitwert. Am Verfallstag des Optionsscheins ist der Zeitwert gleich null. Der Wert des Optionsscheins entspricht dann seinem inneren Wert.
Zentralbank
Sie hat dabei Geldwertstabilität, Vollbeschäftigung sowie ein angemessenes Wirtschaftswachstum zum Ziel. Die Aufgaben der Zentralbanken des Euro-Raumes hat zum 1. Januar 1999 die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt übernommen. Die Steuerungsmittel einer Zentralbank sind unter anderem die Zinspolitik (Diskont-, Lombardzinsen), die Kreditpolitik, die Mindestreservepolitik (Mindestreserve für die Banken), Offenmarktpolitik (Käufe und Verkäufe von Anleihen) und Interventionen (Devisenmarkt).
Zertifikat
Der Inhaber eines Zertifikats partizipiert an der Kursentwicklung eines Basiswertes. Häufig sind das Indizes (Index-Zertifikate) oder speziell zusammengestellte Aktienkörbe (Basket-Zertifikate). Auch wenn Zertifikate sich zumeist auf Aktien oder Aktienindizes beziehen, sind sie rein rechtlich gesehen Anleihen und verbriefen keinerlei Eigentums- und Aktionärsrechte an den entsprechenden Unternehmen. Der Anleger erhält ein Schuldrecht gegenüber dem Emittenten, dem er vorübergehend sein Geld überlässt.

Zertifikate sind börsentäglich frei handelbar und können in ihrer Laufzeit sowohl begrenzt als auch unbegrenzt sein. Sie haben oftmals keine laufenden Erträge und besitzen meist einen variablen Rückzahlungsbetrag. Ihre Kursentwicklung ist an einen Basiswert (Underlying) gekoppelt. Mögliche Basiswerte sind neben Aktien und Indizes auch Devisen, Anleihen, Zinssätze oder Rohstoffe.

Zertifikate gehören zur Gruppe der Anlageprodukte. Im Gegensatz zu den Hebelprodukten partizipieren Anleger bei diesen in der Regel eins zu eins an der Entwicklung des Basiswertes. Aus diesem Grund eignen sie sich besonders für konservative Anlagestrategien.

Viele Produkte vollziehen die Bewegungen des Basiswertes aber auch über- oder unterproportional nach; manche sind mit Sicherheitsschwellen oder Höchsterträgen ausgestattet, die einen Einfluss auf das Chance-Risiko-Profil und die Kursentwicklung des Zertifikats besitzen.
ZEW-Konjunkturerwartungen
Die ZEW-Konjunkturerwartungen werden monatlich in einer Umfrage erhoben, an der sich bis zu 350 Finanzexperten beteiligen. Der Indikator gibt die Differenz zwischen positiven und negativen Erwartungen für die künftige Wirtschaftsentwicklung – auf Sicht von sechs Monaten – in Deutschland wieder.
Zug-um-Zug-Geschäft
Die angehängten Zins- und Dividendenscheine löst der Anleger bei der Bank ein. Synonyme: Schaltergeschäft, Tafelgeschäft




Test
Zulassung von Wertpapieren zum Regulierten Markt
Für die Zulassung eines Wertpapiers zum Regulierten Markt reicht der Emittent zusammen mit einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleister (Konsortialbank) bei der der Geschäftsführung der FWB Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag und den Börsenzulassungsprospekt ein. Diese geben Auskunft über Art und Umfang der einzuführenden Wertpapiere. Verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben sind der Emittent und das Kreditinstitut.

Der Zulassungsantrag ist von der Zulassungsstelle auf Kosten der Antragsteller im Bundesanzeiger und in dem im Antrag angegebenen Börsenpflichtblatt sowie durch Börsenbekanntmachung zu veröffentlichen.

Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten sind gemäß der Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV):

das emittierende Unternehmen existiert seit mindestens drei Jahren.

der erwartete Emissionskurswert beträgt mindestens 1,25 Millionen Euro.

Für die Zulassung von anderen Wertpapieren als Aktien muss der Gesamtnennbetrag mindestens 250.000 Euro betragen.

mindestens ein Zwischenbericht zur Finanzlage und zum allgemeinen Geschäftsgang wird während des Geschäftsjahres veröffentlicht.

unternehmensrelevante Informationen werden sofort veröffentlicht.
Zulassungsstelle für Wertpapiere
Vor der Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen oder Geregelten Markt prüft die Zulassungsstelle für Wertpapiere anhand des Börsengesetzes und der Börsenzulassungsverordnung, ob der Emittent und die Wertpapiere die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zudem überwacht sie die Einhaltung der Pflichten, die sich aus der Zulassung für den Emittenten und das Antrag stellende Institut oder Unternehmen ergeben.

Die Zulassungsstelle besteht aus drei vom Börsenrat gewählten Mitgliedern. Zwei von ihnen müssen Personen sein, die nicht berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren teilnehmen. Die Mitglieder werden für drei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Zulassungsstelle wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

Die Zulassungsstelle für Wertpapiere ist beschlussfähig, wenn drei stimmberechtigte Mitglieder oder deren Vertreter an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

Wichtige Bestimmungen zur Zulassungsstelle sind in § 31 Börsengesetz sowie in der Börsenordnung zu finden.
Zuteilung
Übersteigt bei einer Wertpapieremission nach dem Zeichnungsende die Nachfrage das Angebot, teilt die Konsortialbank in Abstimmung mit dem Emittenten die Wertpapiere zu. Die Zuteilung wird entweder per Losverfahren oder nach einem Schlüssel bestimmt. Der Zuteilungsschlüssel berücksichtigt in der Regel bestimmte Zielgruppen, die der Emittent bevorzugt.
Zweitlisting
Durch ein Listing an einer weiteren Börse will ein Unternehmen ein breiteres Publikum und zusätzliche Anleger ansprechen. Um die Zersplitterung des Aktienkapitals auf unterschiedliche Börsenplätze und damit einen Verlust an Liquidität im Handel zu vermeiden, führt das Unternehmen in der Regel mit dem Zweitlisting eine Kapitalerhöhung durch.
Zyklische Aktien/Branchen
Die Gewinne von zyklischen Aktien schwanken in relativ kurzen Zeiträumen in Abhängigkeit von der Konjunktur einer Branche oder einer ganzen Volkswirtschaft. Typische zyklische Aktien sind z. B. Konsumwerte, Automobilaktien oder Technologietitel. Eine schlechte konjunkturelle Lage und eine damit verbundene geringe Nachfrage nach Konsumgütern wirken sich auf die Ertragslage dieser Unternehmen aus. Werden die Unternehmensergebnisse kaum von den Konjunkturzyklen beeinflusst, spricht man von antizyklischen Aktien oder Branchen. Beispiele dafür sind Versorger, Pharmaunternehmen und Banken.