b oder Kurs ohne Zusatz (Kurszusatz)
Der Kurszusatz b steht
für bezahlt und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten
Verkaufsaufträge vollständig ausgeführt wurden.
Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie
geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung
berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die
Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter
"Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.
B-Aktien
B-Aktien sind Aktien
chinesischer Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzhen gehandelt
werden. Der Nennwert der Aktien wird in Renminbi festgestellt, aber anders als
A-Aktien, werden B-Aktien nicht in Renmimbi gehandelt, sondern in US-Dollar an
der Shanghaier Börse und in Hongkong Dollar in Shenzhen. B-Aktien waren
ursprünglich nur für ausländische Investoren handelbar, seit 2001 können sie
eingeschränkt auch von Chinesen gekauft und verkauft werden.
Backwardation
Backwardation beschreibt
eine spezielle Preisstruktur an den Terminmärkten für Rohstoffe. Man spricht
von Backwardation, wenn ein Rohstoff, der sofort geliefert und zum Kassapreis
gehandelt wird, teurer ist bei einem Termingeschäft mit späterem Liefertermin.
Der umgekehrte Fall wird contango genannt. Backwardation kommt vor, wenn die
Marktteilnehmer mit sinkenden Preisen rechnen oder ein Rohstoff akut knapp ist.
Eigentlich führen Lagerhaltungs- und Zinsbindungskosten dazu führen, dass Waren
per Termin teurer sind als auf dem Kassamarkt.
Baisse
Investoren in einem
Baisse-Markt – auch Bärenmarkt („bear market“) genannt – sind in der Regel
pessimistisch eingestellt und nehmen Baisse-Positionen ein; beispielsweise
verkaufen sie ihe Wertpapiere oder nehmen Leerverkäufe vor.
Als Folge fallen die Kurse über einen längeren Zeitraum hinweg; entsprechend
sind Baisse-Märkte durch rückläufige Indizes gekennzeichnet. Bei dem
gegenläufigen Markttrend steigender Preise spricht man von einer Hausse oder
einem Bullenmarkt („bull market“).
Bandbreiten-Zertifikat
Bandbreiten-Zertifikate gehören zur Gruppe der Outperformance- Zertifikate,
besitzen jedoch zwei Kursschwellen, innerhalb derer die Teilhabe an
Kursgewinnen oder -verlusten des Basiswertes (sog. Underlying) gehebelt ist.
Liegt der Kurs des zugrunde liegenden Underlyings zur Fälligkeit des
Zertifikats innerhalb der Bandbreite, bekommt der Anleger die Aktie und einen
Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Kurs und Untergrenze. Liegt der
Kurs unterhalb der Bandbreite, erhält er nur die Aktie; oberhalb der
Bandbreite erhält er einen Barausgleich in Höhe der Obergrenze plus der
Differenz zwischen Ober- und Untergrenze. An Gewinnen oberhalb der Kursspanne
partizipiert der Investor nicht.
Bandbreiten-Zertifikate sind für einen Anleger v. a. dann interessant, wenn er
bis zur Fälligkeit weder starke Kursanstiege noch hohe Kursverluste des
Basiswertes erwartet.
Mehr Details zu Bandbreiten-Zertifikaten finden Sie auf boerse-frankfurt.com
im Bereich
Wissen
Barausgleich (Optionsscheine)
Kann ein Basiswert nicht effektiv an den Optionsscheininhaber geliefert werden
(z. B. bei Index-Optionsscheinen), findet ein Barausgleich statt. Dabei wird
der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen
Marktwert des Basiswertes ermittelt und an den Optionsscheininhaber
ausgezahlt. Wenn die Option keinen inneren Wert besitzt, beträgt die Rücknahme
null, d. h. der Optionsscheininhaber erhält keine Zahlung.
Bardividende
Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Die
an einen Aktionär ausgezahlte Dividende ist daher um die
Körperschaftssteuer vermindert und wird als Bardividende oder
Nettodividende bezeichnet.
Ein Beispiel:Bruttodividende: 3 €Körperschaftsteuer
(25 %): 0,75 €Bardividende: 2,25 €
Basishandel
Außerbörsliches Future-Geschäft, bei dem gleichzeitig ein Future und das dem Future zugrunde liegende Basisinstrument am Kassamarkt ge- oder verkauft wird.
Basispreis
Preis, zu dem das Kauf-
oder Verkaufsrecht einer Option ausgeübt werden kann.
Der Basispreis gibt den Kurs an, zu dem der Basiswert am Ende der Laufzeit (bei
der Europäischen Option) oder zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit (bei der
Amerikanischen Option) bezogen oder abgegeben werden kann.
Bei sog. Knock-out-Scheinen beschreibt der Basispreis die Knock-out-Schwelle,
bei deren Erreichen der Knock-out- Schein wertlos wird.
Basispunkt
International übliches
Maß für Zinssätze und Renditen, entspricht 0,01 Prozent.
Die absoluten Veränderungen bei Renditen und Zinsätzen werden oft in
Basispunkten angegeben. Ein Basispunkt entspricht einem Hunderstel
Prozentpunkt; eine Zinssenkung um 25
Basispunkte entspricht einer Senkung von beispielsweise 2,5 auf 2,25
Prozent.
Basiswert
Das einem Derivat
zugrunde liegende Handelsobjekt.
Der Basiswert ist das Objekt, auf das sich ein derivatives Wertpapier wie
beispielsweise eine Option, ein Optionsschein oder ein Anlageprodukt bezieht.
Basiswerte können Waren oder Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Devisen,
Indizes etc.) sein. Der Basiswert bei Aktienoptionen ist z. B. die
entsprechende Aktie, beim DAX-Future ist der DAX das Handelsobjekt und damit
der Basiswert, bei einem Rohstoff-Zertifikat der Rohstoff.
Neben physisch lieferbaren Basiswerten (z. B. Waren, Aktien, Anleihen, Devisen)
gibt es fiktive (synthetische) Underlyings, z. B. eine idealtypische Anleihe
beim Euro-Bund-Future.
Häufig werden bei Zertifikaten von den Emittenten eigene Basiswerte definiert,
z.B. selbst zusammengestellte Indizes oder genau festgelegte Aktienkörbe. Je
nach Produktbedingungen kann sich die genaue Zusammensetzung dieser Basiswerte
auch während der Laufzeit ändern.
Synoym:
Bezugswert
Basket-Zertifikat
Anlageprodukt, dessen
Wertentwicklung von einem Wertpapierkorb abhängt.
Mit dem Kauf eines Basket-Zertifikats erwirben Anleger entsprechend dem
Bezugsverhältnis einen Bruchteil eines Wertpapierkorbs. Die Zusammenstellung
des Korbs bestimmt der Emittent vor der Notierung des Zertifikats. Die
Auswahlkriterien für die enthaltenen Aktien oder Wertpapiere sind bekannt und
bleiben während der Laufzeit des Zertifikats in der Regel unverändert. In
diesem Fall spricht man auch von einem passiven Basket. Bei einigen Zertifikaten
kann sich die Zusammensetzung des Korbs aber auch mit der Zeit ändern, dann ist
von einem aktiven Basket die Rede.
Basket-Zertifikate verbriefen im Gegensatz zu Aktien keinen Anspruch auf eine
Dividende. Auch die begrenzte Laufzeit sollte beachtet werden
bB (Kurszusatz)
Kuszusatz: bezahlt
Brief. Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht
vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.
bB steht für bezahlt Brief und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs
limitierten Verkaufsaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es
bestand ein Angebotsüberhang. Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem
Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der
Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der
Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter
dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.
Behauptet
Behauptet ist eine Bezeichnung aus der Börsenberichterstattung und steht für
eine Marktsituation, bei der die Kurse im Vergleich zum Vortag leicht gestiegen
sind.
Belegschaftsaktie
Belegschaftsaktien
stammen entweder aus Kapitalerhöhungen des Unternehmens oder werden von diesem
an der Börse gekauft. Meist werden sie zu einem Vorzugskurs ausgegeben, der
erheblich unter dem Börsenkurs liegt. Erwerber von Belegschaftsaktien müssen in
der Regel eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren einhalten, bevor sie ihre
Aktien verkaufen dürfen.
Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ermöglicht es einerseits, die Mitarbeiter
stärker an das Unternehmen zu binden. Andererseits werden die Aktien zunehmend
als Element flexibler Vergütungssysteme – und damit zur Förderung der
Mitarbeitermotivation – eingesetzt
Beleihungswert
Der Beleihungswert eines
beliehenen Wertpapierdepots wird täglich von der Bank berechnet. Dabei legt sie
Beleihungsgrenzen für bestimmte Wertpapiergattungen fest: Deutsche Aktien
können zumeist mit 50 Prozent ihres Wertes beliehen werden, Anleihen und
Fondsanteile mit 60 Prozent.
Benchmark
Benchmark (engl. für
Maßstab) dient zumeist dazu, die Performance von aktiv verwalteten Fonds zu
bewerten. Dazu wird die Wertentwicklung eines Portfolios mit einem vorher
festgelegten Referenzwert verglichen, in der Regel einem Index. Bei aktiv
verwalteten Fonds ist es das Ziel des Fondsmanagements, eine vorher definierte
Benchmark zu übertreffen
Berichtigungsaktie
Bei einer
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene Rücklagen in Grundkapital
umgewandelt. Durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien werden die Aktionäre am
neuen Grundkapital im Verhältnis ihres bisherigen Anteils beteiligt. Dadurch
wird eine Kapitalverwässerung der Altaktionäre ausgeschlossen.
Berichtigungsaktien sind ohne Zulassungsverfahren zum Börsenhandel zugelassen.
Der Kurs der Altaktien vermindert wie beim Bezugsrecht sich durch die Ausgabe
der neuen Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung Der Depotwert
eines Aktionärs bleibt jedoch unverändert. Ein Aktionär profitiert durch die
neuen Aktien, wenn auf die Berichtigungsaktien eine unveränderte Dividende
gezahlt wird..
Bestens
Bei einer Bestens-Order
erteilen Anleger den Auftrag, ein Wertpapier zum nächsten möglichen Kurs zu
verkaufen. Es wird deshalb keine Preisuntergrenze berücksichtigt. Bei einer
unlimitierten Kauforder spricht man von „Billigst“. Setzen Anleger
Preisgrenzen, so spricht man von einer Limit Order.
Beta-Faktor
Der Beta-Faktor (kurz: Beta) beschreibt, in welchem Ausmaß der Kurs einer
Aktie die Wertentwicklung eines Index nachvollzieht; er misst also die
Schwankungsintensität (Volatilität) einer Aktie im Vergleich zu einem
Index. Eine Aktie mit einem Beta größer (kleiner) eins reagiert überproportional
(unterproportional) auf Änderungen des Index. Beträgt das Beta 1,2, führt
ein Anstieg (Abfall) des Index um 10 Prozent zu einem Anstieg (Abfall) der
Aktie um 12 Prozent.
Bei einem bekannten Markttrend können Aktien anhand ihres Beta-Faktors
bewertet werden. In einem steigenden Markt bieten Aktien mit einem Beta größer
eins überproportionale Gewinnchancen, in einem fallenden Markt mit einem
Beta kleiner eins geringere Verluste. Dabei wird unterstellt, dass der
Beta-Faktor der vergangenen Periode auch in der Zukunft gültig bleibt.
Die Gültigkeit des Beta-Faktors ist an den Korrelationskoeffizienten gebunden.
Je größer der Korrelationskoeffizient ist, desto zuverlässiger ist
die mit Hilfe des Betafaktors geschätzte Entwicklung. Während der
Korrelationsfaktor Maß für die Richtung (positiv oder negativ) und die
Eintrittswahrscheinlichkeit der Kongruenz (Gleichläufigkeit) zwischen der Entwicklung
der Aktie und der eines Index darstellt, zeigt der Betafaktor den Grad der
Abweichung an.
Bewertungskennzahlen der Deutschen Börse
Die Kennzahlen werden anhand der Xetra-Schlusskurse der letzten 30 Börsentage berechnet und auf ein Jahr hochgerechnet. Sämtliche Veränderungsraten werden logarithmiert, bevor aus diesen die Kennzahlen berechnet werden. Hierdurch wird die Asymmetrie zwischen positiven und negativen Veränderungsraten teilweise ausgeglichen, da positive wie negative Veränderungsraten der Normalverteilung angenähert werden.
Bezugspreis
Synonyme: Ausgabepreis, Basispreis
Bezugsrecht
Ein Bezugsrecht wird den Aktionären i. d. R. bei einer Kapitalerhöhung gegen
Einlagen, einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der Ausgabe von
Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen oder bei der Emission von
Genussscheinen eingeräumt. Die Anzahl der jungen Aktien, die jedem Aktionär
zustehen, ergibt sich aus dem sog. Bezugsverhältnis – d. h. der Relation
Altaktien zu jungen Aktien –, das sich rechnerisch aus dem Umfang der
Kapitalerhöhung ableitet und in der Regel vom Vorstand bekannt gegeben wird.
Die Aktionäre können innerhalb einer ebenfalls vom Vorstand bekannt gegebenen
Bezugsfrist (mindestens zwei Wochen) das Bezugsrecht ausüben oder es an der
Börse verkaufen. Der Wert des Bezugsrechts lässt sich rechnerisch ermitteln,
unterliegt jedoch nach dessen Handelsaufnahme an einer Börse den Gesetzen von
Angebot und Nachfrage.
Am ersten Handelstag des Bezugsrechts wird der rechnerische Wert des
Bezugsrechts vom Kurs der alten Aktien abgezogen. Für den Aktionär ergibt sich
daraufhin eine Vermögensumschichtung, jedoch keine Vermögensänderung.
Im Rahmen der Deregulierung des Aktienrechts wurde für die sog. „kleine AG“
die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen: Das Bezugsrecht bei
Kapitalerhöhungen ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn die Kapitalerhöhung
10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt oder der Ausgabepreis der jungen
Aktien den der alten nicht wesentlich unterschreitet. Somit ist gewährleistet,
dass der Altaktionär auch nach der Kapitalerhöhung seinen Anteil am
Grundkapital der Gesellschaft zumindest annähernd hält; eine
Kapitalverwässerung ist also praktisch ausgeschlossen.
Mehr Details zum Bezugrechtehandel finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich
Wissen
Bezugsverhältnis (Optionsscheine)
Das Bezugsverhältnis gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein
derivatives Wertpapier wie z.B. ein ETF, ein Anlagezertifikat oder ein
Optionsschein bezieht. Das Bezugsverhältnis ist ein Bruchteil des Basiswertes.
Im Optionshandel bestimmt das Bezugsverhältnis die Anzahl der Optionen, die
benötigt werden, um bei Ausübung eine Einheit des Basiswertes zu kaufen bzw. zu
verkaufen und entspricht dem Kehrwert des Optionsverhältnisses.
bG (Kurszusatz)
Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten.
bG steht für bezahlt Geld und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Nachfrageüberhang.
Bid
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Bid durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems, in selten Fällen durch Ausruf auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Kaufkurs von den Emittenten gestellt.
Synonym: Kaufkurs, Geldkurs
Gegensatz: Ask
Bilanzanalyse
Man unterscheidet zwischen der internen und der externen Bilanzanalyse. Die
interne Bilanzanalyse generiert für die Geschäftsleitung
Unternehmensinformationen und ist Teil des betrieblichen Controllings. Bei der
externen Bilanzanalyse untersuchen außen stehende Personen oder Institutionen (bei
börsennotierten Unternehmen z. B. Analysten oder Rating-Agenturen) die
wichtigsten Kennzahlen und die Ausführung des publizierten
Jahresabschlusses. Sie versuchen, dadurch ein möglichst genaues Bild von der
Ertragskraft, Kreditwürdigkeit und Rentabilität des Unternehmens zu gewinnen.
Die Aussagekraft der externen Bilanzanalyse ist jedoch begrenzt, da
Unternehmen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gesetzlich zugelassene
Wahlrechte und Ermessensspielräume nutzen und so den Jahresabschluss bewusst
gestalten können („Bilanzpolitik“).
Die Bilanzanalyse ist das wichtigste Instrument der Fundamentalanalyse.
Billigst
Billigst
Der Besitzer eines Wertpapiers erteilt den Auftrag, dieses zum nächsten
möglichen Kurs zu kaufen. Es wird deshalb keine Preisobergrenze berücksichtigt.
Bindungsfrist
Synonym: Lock-up Period.
Durch die Bindungsfrist werden Neuaktionäre nach dem Börsengang vor
Kurseinbrüchen geschützt, die duch den Verkauf von Aktienpaketen der
Altaktionäre entstehen könnten.
Black-Scholes-Modell
Benannt nach den amerikanischen Wissenschaftlern Black und Scholes. Die Formel
berücksichtigt die fünf wichtigsten Einflussgrößen für den
Optionspreis: den Aktienkurs, den Ausübungspreis, die Restlaufzeit, den
Zinssatz und die Volatilität.
Blankoverkauf
Bei einem Leerverkauf spekuliert der Verkäufer darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als Gewinn bzw. Verlust.
In Deutschland müssen Börsengeschäfte innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Leerverkäufe, bei denen diese Frist nicht eingehalten wird, können nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Der Verkäufer liefert dabei geliehene Papiere. Die Papiere kauft er spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen.
Synonym: Leerverkauf, Verkauf à découvert
Bluechips
Als Bluechips bezeichnet man umgangssprachlich Aktien von großen und
ertragsstarken Unternehmen. In Deutschland können dies Aktien aus dem
Leitindex DAX® sein. Ursprünglich bezeichnet der Begriff die blauen
Spielchips, die bei Casinospielen den höchsten Wert haben.
Bobl-Future
Der Bobl-Future (Bobl = Bundesobligation) wird an der Eurex® gehandelt.
Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen
berechnete, fiktive Anleihe mit einem Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit
der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 4,5 und 5,5 Jahren. Der Kontraktwert
beträgt 100.000 Euro.
Bonds
Anleihen werden von der "öffentlichen Hand", von Kreditinstituten oder
Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur
langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe
teilt sich auf kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die
wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und
Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich
festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche
Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe).
Synonyme: Festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen, Renten,
Schuldverschreibungen
Bonität
Die Bonität gibt Auskunft über die Güte eines Schuldners. Im
Börsenhandel ist v. a. die Bonität von Emittenten von Anleihen und
verbrieften Derivaten bedeutend. Sie ist hoch, wenn ein Emittent seinen
Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Nominalzinsen nachkommt und den Nennwert
der Anleihe mit großer Wahrscheinlichkeit zurückzahlen wird. Je niedriger
die Bonität, desto höher ist die Verzinsung, die der Emittent dem
Kapitalmarkt anbieten muss, um das Risiko auszugleichen, das die Anleger mit
dem Investment eingehen. Die Bonität von Anleihe- Emittenten wird von
Rating-Agenturen bewertet. Die bekanntesten sind Moody’s und Standard & Poor’s.
Bonus
Ein Bonus wird zusätzlich zur Dividende bei besonders guten Geschäftsjahren oder im Falle von außergewöhnlich hohen Gewinnen an die Aktionäre gezahlt. Verfolgt ein Unternehmen eine stetige Dividendenpolitik (Dividendenkontinuität), kann der Aktionär über eine Bonuszahlung an positiven Ertragsschwankungen beteiligt werden.
Bonus-Zertifikat
Ein Bonus-Zertifikat ist mit einem Sicherheitslevel sowie einem Bonusbetrag
ausgestattet. Läuft das Zertifikat aus und der Preis des Basiswertes lag
während der Laufzeit zu jedem Zeitpunkt oberhalb der Sicherheitsschwelle, dann
bekommt der Besitzer den Bonusbetrag ausgezahlt. Lag der Basiswert während der
Laufzeit wenigstens einmal auf oder unter der unteren Schwelle
(Risikoschwelle), dann entspricht die Auszahlung dem aktuellen Wert des
Basiswertes bei Verfall. Liegt der Basiswert bei Ablauf über dem Bonusbetrag,
dann partizipiert der Anleger voll an den Kursgewinnen. Manche
Bonus-Zertifikate verfügen zudem über einen sog. Cap, eine Gewinnkappung. Ab
dieser Schwelle partizipiert das Zertifikat nicht weiter an Kursgewinnen des
Basiswertes.
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Alle Bonus-Zertifikate in der Zeichnung finden Sie auf boerse-frankfurt.com/zeichnen
Bookbuilding
Gegensatz: Festpreisverfahren.
Im Bookbuilding werden, anders als beim Festpreisverfahren, die Interessen von Großinvestoren
bei der Ermittlung des Emissionspreises mit einbezogen: Vor Beginn des
Bookbuilding sprechen die Konsortialbanken potenzielle Großanleger auf ihre
Investitionsbereitschaft an. Auf Grundlage dieser Gespräche einigt sich
das Konsortium mit dem Emittenten auf eine Bandbreite für den Emissionspreis,
die 10 bis 15 Prozent (Differenz Minimal- zu Maximalwert) betragen kann. Die Dauer
der Bookbuilding-Phase hängt vom Emissionsvolumen, der Marktsituation und
der Branche des Emittenten ab.
Es folgt eine Zeichnungsperiode, die normalerweise acht bis zehn Tage dauert.
Während dieser Zeit vermerken die Konsortialbanken eingehende
Zeichnungswünsche in Orderformularen und geben sie an die
konsortialführende Bank (auch „Lead Manager“ oder „Bookrunner“ genannt)
weiter. Der Bookrunner legt in Abstimmung mit dem emittierenden Unternehmen
einen einheitlichen Platzierungspreis fest. In Einzelfällen kann der Preis für
Privatanleger von demjenigen für institutionelle Investoren abweichen.
In jüngster Zeit sind sog. Fastened bzw. Decoupled Bookbuildings häufiger
geworden, Platzierungsverfahren mit stark verkürzter Zeichnungsphase. Diese
erleichtern besonders in bewegten Marktphasen mit hoher Volatilität den Börsengang,
da die Marktmeinung der Investoren zeitlich näher am Börsengang eingeholt wird.
Börse
Der Begriff „Börse“ bezeichnet einen Markt, an dem zu festgelegten
Zeiten bestimmte austauschbare Güter (Waren, Wertpapiere, Edelmetalle,
Devisen usw.) gehandelt werden. Die Börse selbst erfüllt dabei im Wesentlichen folgende
Funktionen:
Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Marktfunktion)
Bereitstellung eines Umfelds, in dem Unternehmen durch Emission von
Wertpapieren Geldkapital aufnehmen können (Mobilisationsfunktion)
Gewährleistung der Verkaufs- und Übertragungsmöglichkeit von Wertpapieren zu
jeder Zeit (Substitutionsfunktion)
Feststellung des aktuellen Marktpreises für das einzelne Wertpapier und damit
des Marktwertes für das betreffende Unternehmen (Bewertungsfunktion)
Kennzahlen für die Größe einer Börse sind der Börsenumsatz und
die Marktkapitalisierung.
Das deutsche Börsengesetz unterstellt die hiesigen Börsen der
Aufsicht der Bundesländer. Den Börsenorganen, insbesondere dem
Börsenrat und der Börsengeschäftsführung, überträgt es
bestimmte hoheitliche Aufgaben, so insbesondere den Erlass der Börsenordnung
(mit Regeln für den Börsenhandel) und der Geschäftsbedingungen der Börse.
Über die Errichtung oder Aufhebung einer Börse entscheidet die
oberste Landesaufsichtsbehörde (Börsenaufsichtsbehörde).
Entsprechend ihrem geschäftlichen Schwerpunkt werden Börsen nach
folgenden Kriterien unterteilt:
Art der Handelsobjekte (Wertpapierbörsen, Edelmetall-, Devisen- und
Warenbörsen)
Geschäftsart (Kassamarkt, Terminmarkt)
Organisationsformen (Parketthandel, vollelektronischer Computerhandel)
Börsenaufsichtsbehörde
Die Börsenaufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des Börsenrechts
und der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen sowie über die
ordnungsgemäße Durchführung des Handels bis hin zur
Geschäftsabwicklung. Sie kann, auch ohne besonderen Anlass, von der Börse
und den Handelsteilnehmern Auskünfte und Unterlagen verlangen oder
Prüfungen vornehmen. Sie erlässt selbst börsenrelevante Regelwerke.
Wesentliche Regelwerke der Börse bedürfen ihrer Genehmigung. § 2 des
Börsengesetzes ermächtigt die Börsenaufsichtsbehörde, gegenüber der
Börse und den Handelsteilnehmern Anordnungen zu treffen, die im Interesse
einer ordnungsmäßigen Handelsdurchführung und Börsengeschäftsabwicklung
sind.
Börsengang
An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein, damit von einem Börsengang gesprochen werden kann:
Die Aktien des Unternehmens werden erstmalig an der FWB – auf Xetra® oder im
Präsenzhandel (Parkett) – gelistet.
Das Unternehmen initiiert den Börsengang.
Werden die Aktien weltweit erstmalig an einer Börse gehandelt und mit dem
Börsengang zusätzlich neue Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung oder
einer Umplatzierung am Markt platziert, dann handelt es sich um ein Initial Public
Offering (IPO), ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht an mehr als
100 Privatpersonen. Beim Open Market (Freiverkehr) werden Aktien eines
Unternehmens häufig in den Handel einbezogen; dies geschieht auf Antrag eines
Handelsteilnehmers, ohne Prospekt und öffentliches Angebot – und ohne Zutun
des Unternehmens. Diese Möglichkeit existiert generell auch im General
Standard, hat bisher aber eine untergeordnete Bedeutung.
Börsengeschäft
Börsengeschäfte werden von Börsenhandelsteilnehmern im Auftrag
ihrer Kunden oder auf eigene Rechnung abgeschlossen. Die konkreten
Geschäftsbedingungen (Usancen) legt die jeweilige Börse fest.
Eine Clearing- und Settlement-Organisation übernimmt die Erfüllung der
Börsengeschäfte, d. h. die Lieferung des Vertragsgegenstands und
Übertragung des Geldes.
Nach dem Geschäftsgegenstand unterscheidet man Wertpapier-, Waren-,
Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte mit Derivaten.
Nach dem Erfüllungstermin wird differenziert zwischen Kassa- und
Termingeschäften.
Börsengeschäftsführung
Die Börsengeschäftsführung wird vom Börsenrat im Einvernehmen
mit der Börsenaufsichtsbehörde bestellt und abberufen. Das
Börsengesetz bestimmt in § 12, dass die Geschäftsführung aus einer
oder mehreren Personen bestehen kann, die für höchstens fünf Jahre bestellt
werden; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die Geschäftsführer vertreten
die Börse gerichtlich und außergerichtlich.
Die wichtigsten Aufgaben der Börsengeschäftsführung sind die
Zulassung bzw. der Ausschluss von der Teilnahme am Börsenhandel, die Regelung
der Börsenorganisation und des Geschäftsablaufs sowie die Sicherstellung
eines reibungslosen Ablaufs des Börsenhandels. Zudem kann sie den Börsenhandel
einstellen oder vorübergehend unterbrechen.
Börsengesetz
Vorarbeit zum Börsengesetz (BörsG) leistete eine 1892 von
Reichskanzler Graf Leo von Caprivi (er hatte Otto von Bismarck 1890 abgelöst)
berufene „Börsen-Enquête-Kommission“, die – ausgehend
von den damaligen Verhältnissen und Missständen an den Börsen –
Richtlinien für die Börsentätigkeit entwickelte. Bedeutende
Novellierungen folgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und v. a. 1994 mit dem
Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher
und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz).
Dabei wurde zunehmend internationales Recht, insbesondere Richtlinien der Europäischen
Gemeinschaft, umgesetzt. 1998 wurde das Börsengesetz abermals novelliert, und
zwar mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz, das v. a. die
Prospekthaftung neu regelt. Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz 2002
räumt den Börsen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des
Börsenhandels ein, u. a. ist mit Inkrafttreten des Gesetzes die amtliche
Kursfeststellung durch Kursmakler entfallen. Hinzu gekommen sind Bestimmungen
zur Überwachung des elektronischen Handels, was v. a. den Anlegerschutz
stärkt. Die bisher letzte Novellierung stammt aus dem Jahr 2005 und
basiert auf dem Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetz.
Börsenhändler
Im weiteren Sinne versteht man unter Börsenhändlern inzwischen alle
Personen, die an der Börse Geschäfte tätigen. Im engeren Sinne sind
dies zugelassene Handelsteilnehmer.
Kriterien für die Zulassung eines Händlers zum Börsenhandel sind
laut § 16 Abs. 6 des Börsengesetzes Zuverlässigkeit und
berufliche Eignung. Börsenhändler müssen in einer Prüfung vor
der Prüfungskommission einer Wertpapierbörse ihre Fähigkeiten
nachweisen.
Börsenordnung
Die Börsenordnung wird vom Börsenrat erlassen. Sie stellt sicher,
dass die jeweilige Börse ihren Aufgaben gerecht werden kann und die
Interessen des Publikums und Handels gewahrt werden. Im Einzelnen regelt die
Börsenordnung u. a. die Organisation einer Börse und die Veröffentlichung
aller Preise/Kurse und Umsätze. Außerdem enthält sie Angaben zur
Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle.
Börsenorgane
Die Börsenorgane sind im Einzelnen der Börsenrat, die Börsengeschäftsführung
und die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt).
Für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sind laut
Börsenordnung zwei unterschiedliche Organe zuständig: die
Zulassungsstelle für Wertpapiere im Amtlichen und Geregelten Markt und die
Trägergesellschaft der Börse für die Wertpapiere im Freiverkehr (Open Market).
Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer
Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich
Wissen .
Börsenpreis
Mit der Änderung des Börsengesetzes durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz
(FiMaFöG) im Jahr 2002 wurden der Begriff „Kurs“, die amtliche
Kursfeststellung und der amtliche Kursmakler abgeschafft. Ersetzt wurde „Kurs“
durch den Begriff „Preis“. Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“
jedoch weiterhin gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet.
Kurse von Aktien, Fonds, Optionen sowie Anlage und Hebelprodukte werden von
der Börse als Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro Stück)
veröffentlicht. Die meisten Renten und alle Future-Kontrakte werden als Prozentnotiz
(d. h. in Prozent vom Nennbetrag) notiert.
Börsenrat
Der Börsenrat besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. Dazu gehören
Vertreter u. a. von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften, Skontroführern und
Emittenten. Der Börsenrat hat folgende Aufgaben:
Erlass der Börsenordnung und der Gebührenordnung
Erlass der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse
Erlass einer Prüfungsordnung über die berufliche Eignung als Börsenhändler
Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
Erlass einer Entgeltordnung für Skontroführer
Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer im Einvernehmen mit der
Börsenaufsichtsbehörde
Überwachung der Geschäftsführung
Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung des Leiters der
Handelsüberwachungsstelle auf Vorschlag der Geschäftsführung und im
Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde
Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle und des Zulassungsausschusses
Die Entscheidung der Geschäftsführung über die Einführung von technischen
Systemen, die dem Handel oder der Abwicklunglung von Börsengeschäften dienen,
bedarf ebenfalls der Zustimmung des Börsenrats; Gleiches gilt für die
Benutzung von Börseneinrichtungen gemäß § 1 Abs. 2. Zudem legt die
Geschäftsführung dem Börsenrat Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung zur
Zustimmung vor.
Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer
Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich
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Börsentag
Börsentage in Deutschland sind alle Wochentage bis auf Samstag und Sonntag. Ausgenommen davon sind die gesetzlichen Feiertage Karfreitag, Ostermontag, Heiligabend, Weihnachten, 2. Weihnachtsfeiertag und Neujahr. An den anderen Feiertagen ist die Börse geöffnet und der Handel findet statt.
Börsenumsatz
Als Börsenumsatz bezeichnet man den Gesamtbetrag oder die Gesamtsumme der
Geschäfte, die in einem Wertpapier- oder am Gesamtmarkt zu einem
bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen werden.
Der Börsenumsatz kann in Stück oder als Eurobetrag ausgedrückt
werden, also z. B. als Tagesumsatz in Euro aller heute ausgeführten Aufträge
(Stückzahl multipliziert mit dem jeweiligen Preis).
Börsenzulassung von Wertpapieren
Über die Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen Markt oder zum
Geregelten Markt entscheidet an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse die
Zulassungsstelle. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Marktsegment.
Alle Emittenten müssen jedoch einen Verkaufsprospekt erstellen, der
wesentliche Angaben für die Beurteilung der Wertpapiere enthält.
Neben der Wahl des Marktsegments entscheiden sich die Emittenten auch für
einen Transparenzstandard (Prime Standard/General Standard). Von diesem hängt
ab, welche Transparenzanforderungen die Unternehmen als
Zulassungsfolgepflichten erfüllen müssen.
Börsenzulassungsprospekt
Ein Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung).
Seit 1991 muss jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht entfällt, wenn die Wertpapiere z.B. nur Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, wie etwa Kreditinstitute; einem begrenzten Personenkreis angeboten werden; den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden.
Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die Veröffentlichung untersagt hat.
Den Mindestinhalt von Verkaufsprospekten regelt die Verkaufsprospektverordnung. Emittenten, die eine Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, müssen ein Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie entscheidet über die Zulassung.
Darüber hinaus sollte der Prospekt, mit dem eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Amtlichen Markt, Geregelten Markt gestellt wird, die Vorgaben der Going-Public-Grundsätze enthalten, die am 15. Juli 2002 veröffentlicht wurden und die zum 1. September 2002 in Kraft treten. Seit Juli 2002 (Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz) muss der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Synonyme: Verkaufsprospekt
Branchenfonds
Alle an der Börse Frankfurt gehandelten Fonds finden Sie auf
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Fonds .
Branchenindex
Alle Unternehmen im Prime Standard werden nach ihrer Geschäftstätigkeit einer
von 18 Branchen zugeordnet, und zwar anhand der Einteilung in 62
Industriegruppen. Die Deutsche Börse berechnet für jede Branche einen eigenen
Branchenindex. Auch die Wertentwicklung jeder Industriegruppe wird in einem
Index abgebildet. Basis der Berechnung der Indizes ist der 31. Dezember 1987
mit einem Wert von 100 Punkten.
Außerdem berechnet die Deutsche Börse zwei internationale Branchenindizes: den
Immo Index und den DAXglobal® Alternative Energy.
Alle Branchen- und Industriegruppenindizes finden Sie auf boerse-frankfurt.com
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Indizes .
Bridge-Capital
Investmentbanken und Emissionshäuser stellen Unternehmen Bridge-Capital
zur Finanzierung ihres Börsengangs zur Verfügung. Bridge-Capital
überbrückt die Zeit, bis dem Unternehmen durch den Börsengang neues
Eigenkapital zufließt.
Brief
Synonyme: Verkaufskurs, Ask. Ein Marktteilnehmer stellt den Verkaufskurs durch
Eingabe in das offene Orderbuch eines vollelektronischen Handelssystems ein.
Im Präsenzhandel stellen die Skontroführer Taxen, bestehend aus Geld
(Nachfragepreis) und Brief (Angebotspreis). Der klassische Ausruf auf dem
Parkett kommt an der Börse Frankfurt kaum noch vor.
Briefkurs
Preisfeststellung, zu deren Kurs Verkaufsaufträge vorlagen, ohne dass es zu einem Umsatz kam.
Broker
Im klassischen Sinn sind Broker Teilnehmer an einer angelsächsischen Börse und
stellen dort die Börsenpreise fest. Heute wird der Begriff für
Marktteilnehmer verwendet, die die Kauf- und Verkaufsaufträge von Anlegern ausführen.
Bruttodividende
Von einem Unternehmen festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer.
Bull Position
Synonyme: Hausse-Position, Long Position. Gegensatz: Short Position.
Bund-Future
Der Bund-Future wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist
eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem
Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen
8,5 und 10,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.
Bundesanleihen
Börsengehandelte Wertpapiere des Bundes haben eine Laufzeit von 10 - 30
Jahren. Die Ausgabepreise sind variabel und mit einem festen Nominalzins
ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert. Bundesanleihen sind per
Gesetz ohne Prospekt zum amtlichen Handel zugelassen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1.
Mai 2002 gegründet. Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben
der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das
Versicherungswesen und den Wertpapierhandel zusammengeführt worden. Damit
existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die
sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst
(„Allfinanzaufsicht“). Mit der Einrichtung der BaFin wurden
zentrale Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht gebündelt.
Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des
öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main. Die BaFin
beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und
über 700 Versicherungsunternehmen.
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Wissen .
Bundeswertpapiere
Bundeswertpapiere sind per Gesetz ohne Prospekt zum Amtlichen Markt
zugelassen. Folgende Arten von Bundeswertpapieren werden börslich gehandelt:
Bundesanleihen. Sie werden bei Ausgabe mit einer Laufzeit von 10 bis 30 Jahren
und einer festen Nominalverzinsung ausgestattet. Ihr Ausgabepreis wird
variabel in einem Zinstender ermittelt; sie werden zum Nennwert zurückgezahlt.
Inflationsgebundene Bundesanleihen („inflation linked“). Hier wird die
Verzinsung an die Inflation angepasst.
Bundesobligationen mit festem Zins und einer Laufzeit von fünf Jahren. Sie
werden jeweils nach dem Verkaufsabschluss einer Serie in den Handel eingeführt.
Bundesschatzanweisungen mit mittelfristiger Laufzeit. Sie dienen zur
Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs des Bundes.
Unverzinsliche Papiere mit Vergütung durch eine Diskontierung und einer
Laufzeit von sechs Monaten, sog. Bubills.
Bundesschatzbriefe werden dagegen nicht an der Börse gehandelt. Diese
meist mit jährlich steigendem Zinssatz angebotenen Wertpapiere haben eine
Laufzeit von sechs Jahren mit jährlicher Zinszahlung (Typ A) oder eine
Laufzeit von sieben Jahren mit Zinsvergütung am Ende der Laufzeit (Typ B).
Business Angel
Business Angels sind i. d. R. ehemalige Unternehmer. Sie unterstützen junge
Unternehmen in der Frühphase durch die Bereitstellung von Wagniskapital.
Zusätzlich beraten sie das Management oder übernehmen selbst
Management-Aufgaben. Ihr Engagement wird in der Regel mit Unternehmensanteilen honoriert.
Businessplan
Synonyme: Unternehmenskonzept, Geschäftskonzept. In einem Businessplan
skizziert ein Unternehmen sein Geschäftsmodell und seine mittelfristigen
Ziele. Der Businessplan dient Eigen- und Fremdkapitalgebern – insbesondere
Venture-Capital-Gesellschaften und Banken – dazu, die Geschäftsidee und das
Entwicklungspotenzial eines Unternehmens zu bewerten. Wichtige Bestandteile
sind daher der Investitions-, der Finanzierungs-, der Liquiditätsplan und die
Rentabilitätsvorschau. Der Planungszeitraum umfasst meist drei bis fünf
Jahre.
Buyback
Rückkauf von Anteilen an einem jungen Unternehmen (Start-up), die eine Risikokapitalgesellschaft (Venture- Capital-Gesellschaft) hält, durch Altgesellschafter.