Valuta
Als Valuta wird das Verrechnungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluss
an der Börse oder der Zeitpunkt der Gutschrift bzw. Belastung auf dem
Bankkonto durch die Bank (per Valuta) bezeichnet. Bei einer Wertstellung innerhalb
von zwei bis drei Geschäftstagen handelt es sich um ein Kassageschäft,
ansonsten liegt ein Termingeschäft vor.
Variabler Handel
Beim variablen Handel in Aktien werden Wertpapierpreise je nach Auftragslage
zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Mindestschlussgröße ist
ein Stück.
Variabler Kurs
Für Wertpapiere, die zum kontinuierlichen Handel zugelassen sind, wird ein variabler Kurs festgestellt, sobald ein Geschäft zustande kommt, d. h. Angebot und Nachfrage sich entsprechen. Die Feststellung variabler Kurse beginnt im Anschluss an die Bestimmung des Eröffnungskurses und endet mit der Fixierung des Schlusskurses am Ende einer Börsensitzung.
Variabler Kurs
Für Wertpapiere, die zum kontinuierlichen Handel zugelassen sind, wird ein
variabler Kurs festgestellt, sobald ein Geschäft zustande kommt, d. h. Angebot
und Nachfrage sich entsprechen. Die Feststellung variabler Kurse beginnt im
Anschluss an die Bestimmung des Eröffnungskurses und endet mit der Fixierung
des Schlusskurses am Ende einer Börsensitzung.
VDAX
VDAX ® wurde am 5. Dezember 1994 eingeführt. Seit dem 14. Juli 1997
berechnet die Deutsche Börse AG VDAX minütlich mit Hilfe der
Black&Scholes-Formel. Grundlage sind die DAX-Optionspreise und damit die
implizite Volatilität, d.h. die zurzeit vom Markt erwartete Intensität
zukünftiger Preisschwankungen.
Eine Zeitreihe täglicher Werte existiert ab dem 2. Januar 1992.
VDAX-NEW
Der von der Deutschen Börse und Goldman Sachs entwickelte
DAX-Volatilitätsindex
VDAX-NEW ® drückt die vom Terminmarkt erwartete Schwankungsbreite – die
implizite Volatilität – des DAX-Index aus: Der Index gibt in Prozentpunkten
an, welche Volatilität in den kommenden 30 Tagen für DAX zu erwarten ist.
Da die Volatilität eines Marktes mit seiner Wertentwicklung negativ korreliert
ist, eignet sie sich zur Diversifizierung eines Portfolios: Brechen die Kurse
in DAX ein, steigt der Kurs von VDAX-NEW.
Grundlage für die
Berechnung dieses Index sind die DAX-Optionskontrakte, die "am Geld" ("at the
money") und "aus dem Geld" ("out of the money") notieren. So erfasst VDAX-NEW
eine breitere Volatilitätsoberfläche als VDAX®, in dessen Berechnung nur die
Optionen am Geld einfließen. VDAX-NEW wird mittelfristig den VDAX-Index
ablösen.
Aktuelle Marktdaten
Vega (Optionsschein)
Dynamische Kennzahl, die angibt, um welchen Betrag sich der Preis eines Optionsscheins ändert, wenn sich die Volatilität des Basiswertes um 1 Prozent erhöht oder verringert.
Venture Capital-Gesellschaft
Venture Capital (VC)-Gesellschaften sind spezialisiert auf die Beurteilung
junger Unternehmen – typischerweise innovative Unternehmen aus
Wachstumsbranchen mit ungewissen Zukunftsaussichten. Eine VC-Gesellschaft
prüft die Geschäftsidee, die Absatzchancen und das Marktpotenzial
der Produkte sowie die Managementeignung der Jungunternehmer, bevor sie dem
Unternehmen Risikokapital bereitstellt.
Eine VC-Gesellschaft beteiligt sich an einem jungen Unternehmen zumeist fünf
bis acht Jahre lang. Anschließend wählt sie einen Exit-Weg, um ihren
Gewinn aus der Anlage zu realisieren (z. B. Verkauf der Beteiligung oder Börsengang).
Verfall (Optionsschein)
Datum, an dem ein Optionsschein verfällt. Falls der Optionsschein einen Inneren Wert aufweist, muss das Optionsrecht spästens bis zu diesem Termin ausgeübt werden; ansonsten verfällt der Optionsschein wertlos.
Verfallstermin
Der Tag, an dem das im Optionskontrakt definierte Recht, eine Aktie zum
Basispreis zu kaufen bzw. zu verkaufen, erlischt. Nach Ablauf des
Verfallstermins werden Optionsrechte wertlos.
Große Bedeutung für den deutschen Aktienmarkt hat der dreifache
Verfallstermin an der Terminbörse Eurex, umgangssprachlich auch
Hexensabbat genannt. Viermal jährlich, jeweils am dritten Freitag im März,
Juni, September und Dezember laufen an der Terminbörse Eurex die Futures-
und Optionskontrakte auf den DAX® sowie Futures und Optionen auf einzelne
Aktien aus und verfallen damit.
Der Hexensabbat fällt weltweit an allen wichtigen Börsen auf
denselben Tag. Es verfallen also auch Kontrakte auf andere Indizes,
internationale Aktien, Rohstoffe, Währungen usw. An diesem Tag kann es
daher zu einem hohen Handelsvolumen und stark schwankenden Kursen der Wertpapiere
kommen.
Verkauf à découvert
Bei einem Verkauf à découvert spekuliert der Verkäufer darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als Gewinn bzw. Verlust.
In Deutschland müssen Börsengeschäfte innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Ein Verkauf à découvert, bei dem diese Frist nicht eingehalten wird, kann nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Der Verkäufer liefert dabei geliehene Papiere. Die Papiere kauft er spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen.
Synonyme: Blankoverkauf, Leerverkauf
Verkaufsoption
Der Käufer eines Puts erwartet, dass während der Laufzeit des Optionsscheins der Preis des Basiswerts fällt. Daher erwirbt er das Recht, innerhalb der Laufzeit (amerikanische Option) oder am Ende der Laufzeit (europäische Option) eine bestimmte Anzahl des Basiswerts zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Der Verkäufer eines Puts muss zu diesem Preis den Basiswert abnehmen und erhält dafür vom Käufer eine Prämie. Die meisten Optionsscheine sehen jedoch keine effektive Lieferung des Basiswerts, sondern einen Barausgleich vor.
Verkaufsprospekt
Ein Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung). Seit 1991 muss jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht entfällt, wenn die Wertpapiere z.B. - nur Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, wie etwa Kreditinstitute; - einem begrenzten Personenkreis angeboten werden; - den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden. Synonyme: Börsenzulassungsprospekt, Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die Veröffentlichung untersagt hat.
Den Mindestinhalt von Verkaufsprospekten regelt die Verkaufsprospektverordnung. Emittenten, die eine Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, müssen ein Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie entscheidet über die Zulassung.
Darüber hinaus sollte der Prospekt, mit dem eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse zum amtlichen Markt, geregelten Markt oder Neuen Markt gestellt wird, die Vorgaben der Going-Public-Grundsätze enthalten, die am 15. Juli 2002 veröffentlicht wurden und die zum 1. September 2002 in Kraft treten. Seit Juli 2002 (Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz) muss der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Verkettung
Am dritten Freitag im Quartalsendmonat (März, Juni, September, Dezember) verkettet die Deutsche Börse AG ihre Indizes neu. Das heißt, die in die Indexberechnung einfließenden Größen werden an die aktuelle Zusammensetzung des Index angepasst. So werden z. B. die Korrekturfaktoren, die Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen zwischen den Verkettungsterminen berücksichtigen, in der Indexberechnungsformel auf eins gesetzt. Um Sprungstellen zu vermeiden, werden die neuberechneten Indexwerte mit einem Verkettungsfaktor multipliziert. Grundlage der Verkettung sind die Xetra®-Schlusskurse am Verkettungstag.
Vinkulierte Namensaktie
Eine vinkulierte Namensaktie kann nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft an
einen neuen Eigentümer übertragen werden.
Volatilität
Die Volatilität ist eine Risikokennzahl und wird in Prozent ausgedrückt
(mathematisch: Standardabweichung). Je höher die Volatilität, desto höher ist
die Abweichung z. B. des Aktienkurses von seinem Mittelwert. Während sich die historische
Volatilität auf die Schwankungsstärke in der Vergangenheit bezieht,
misst die implizite Volatilität die zukünftig erwartete Schwankungsstärke.
Volatilität (Optionsscheine)
Es gibt zwei Arten von Volatilität: die historische und die implizite Volatilität. Während mit der historischen Volatilität die Kursschwankungen der Vergangenheit dargestellt werden, gibt die implizite Volatilität an, welche Kursschwankungen in der Zukunft zu erwarten sind.
Für die Warrantbewertung ist ausschließlich die erwartete, also die implizite Volatilität von Bedeutung. Häufig werden die Erwartungen aber von der historischen Volatilität beeinflusst.
Je höher die Volatilität, desto höher ist der Preis des Warrants, unabhängig davon, ob es sich um einen Call- oder Put-Warrant handelt. Denn: Je höher die Volatilität, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass der Warrant am Ende der Laufzeit im Geld ist und damit einen inneren Wert hat. Geht die Volatilität zurück, wird dies unwahrscheinlicher und daher hat der Warrant einen geringeren Wert.
Volksaktie
Volksaktien sind keine eigene Aktiengattung. Der Begriff ist vielmehr
historisch aus der Privatisierungspolitik Ludwig Erhards entstanden: In den
1950er Jahren wollte sich der Staat von seinem Industriebesitz trennen, aber
gleichzeitig eine Beteiligung der Bürger und Arbeitnehmer an den Unternehmen fördern
und somit die Aktionärsquote erhöhen. Daher wurden neben (steuerlich
geförderten) Belegschaftsaktien erstmals sog. Volksaktien herausgegeben.
Sie wurden bewusst nicht den institutionellen Anlegern angeboten, sondern an
Kleinanleger verkauft, meist zu besonders günstigen Konditionen. Die
wichtigsten dieser Volksaktien waren Volkswagen, VEBA und Preussag. Eine
„Neuauflage“ der Volksaktien erlebte der deutsche Kapitalmarkt mit
der Aktie der Deutschen Telekom in den 1990er Jahren.
Vorzugsaktien
Eine Aktiengesellschaft (AG) kann neben Stammaktien auch Vorzugsaktien
emittieren; allerdings darf deren Anteil am Grundkapital nicht höher sein als
der Anteil der Stammaktien. Stamm- und Vorzugsaktien eines Unternehmens werden
an einer Börse getrennt gehandelt; dabei werden Vorzugsaktien durch die
Ziffer 3 nach dem Börsenkürzel kenntlich gemacht. Aufgrund des
fehlenden Stimmrechts werden sie meist geringer bewertet. Im Aktienhandel ist
die übliche Abkürzung für Vorzugsaktien „Vorzüge“.
Zu den Sonderrechten von Vorzugsaktionären gehört meist eine höhere
Dividende, die sog. Vorzugsdividende. Darüber hinaus sind Regelungen
möglich, die die Nachzahlung ausgefallener Dividenden in späteren Jahren
vorsehen (kumulierte Vorzugsaktien). Die einzelnen Vorrechte werden in der
Satzung der jeweiligen AG festgeschrieben.
Werden die Vorzugsdividenden in einem Jahr nicht oder nicht vollständig
gezahlt, so haben Vorzugsaktionäre ein Stimmrecht, bis die Rückstände
nachgezahlt wurden. In diesem Fall sind Vorzugsaktionäre bei der Berechnung
von Mehrheitsverhältnissen zu berücksichtigen.