abs
Absolute Differenz gibt die Veränderung eines Kurses zum Vortageskurs an. Die absolute Differenz kann ebenfalls zwischen dem aktuellen Kurs und dem Kaufkurs berechnet werden. Ein positiver Wert weist einen Gewinn aus, ein negativer einen Verlust.
An der Frankfurter Börse wird die absolute Differenz jeweils in Euro angegeben.
Ad-hoc-Publizität
Eine Insiderinformation ist
eine nicht öffentlich bekannte Tatsache, deren Veröffentlichung den Kurs der
Wertpapiere erheblich beeinflussen könnte. Als Insider gelten Personen, die
aufgrund ihrer Position oder beruflichen Tätigkeit Zugang zu nicht öffentlichen
Informationen über ein Unternehmen haben.
Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15 des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach bezieht sich die
Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu veröffentlichen, auf die
von ihm begebenen Wertpapiere, die an einer inländischen Börse zum Regulierten
Markt zugelassen sind. Die im Open Market (Freiverkehr) gehandelten Wertpapiere
sind hiervon ausgenommen.
Die Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insiderinformationen
entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann mit einer
Geldbuße geahndet werden.
Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob
die Emittenten ihrer Publizitätspflicht nachkommen, entscheidet die
Börsengeschäftsführung darüber, ob die Veröffentlichung der Insiderinformation
eine (vorübergehende) Kursaussetzung oder die Einstellung des Börsenhandels
erfordert. Daher hat der Emittent beide Stellen vor der Veröffentlichung per
Fax über die Insiderinformation zu unterrichten. Der Börsengeschäftsführung
geht die Insiderinformation nach Marktusancen 30 Minuten vor ihrer
Veröffentlichung zu.
Anschließend ist die Insiderinformation nach § 5 WpAIV, Abs. 1 (Verordnung zur
Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie
der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem
Wertpapierhandelsgesetz) in deutscher Sprache zu veröffentlichen, und zwar
zunächst über ein elektronisches Informationsverarbeitungssystem. Außerdem muss
die Ad-hoc-Mitteilung für die Dauer von mindestens einem Monat auf der Website des
Emittenten zugänglich sein. Unternehmen, die im Prime Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse (FWB®) gelistet sind, sind verpflichtet,
Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache zu publizieren.
Ein Beleg für die Veröffentlichung ist nach § 5 WpAIV, Abs. 3 unverzüglich
schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsführung der Börse, an der ein Wertpapier
oder dessen Derivate zum Handel zugelassen sind, und an die BaFin zu übersenden.
Aktuelle Ad-hoc-Meldungen finden Sie auf boerse-frankfurt.de im Bereich
Nachrichten.
Additional Margin
Die Additional Margin dient zur Abdeckung möglicher zusätzlich anfallender Kosten bei der Auflösung der Termingeschäfte (Glattstellungskosten). Diese Glattstellungskosten könnten dann entstehen, wenn – ausgehend vom aktuellen Marktwert eines Portfolios – innerhalb von 24 Stunden die ungünstigste angenommene Preisentwicklung (Worst-Case Loss) eintreten würde.
Synonym
Margin
Glattstellen
AIBD-Rendite (Rendite nach ISMA)
Die AIBD-Rendite ermittelt die Effektivverzinsung von Anleihen unter
Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zinsverrechnung werden die für einen Tag angefallenen (Stück-) Zinsen dem
Kapital zugeschlagen und am nächsten Tag wieder verzinst.
Bestimmungen zur Effektivzinsberechnung sind in Deutschland in der
Preisangabeverordnung (PAngV) geregelt.
AIBD steht für "Association of International Bond Dealers", den früheren Namen
der ISMA (= International Securities Market Association).
Akquisitionswährung
Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier börsennotierter Unternehmen durch den Tausch ihrer Namensaktien verwendet.
Aktie
Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben. Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.
Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das
- Teilnahmerecht an der Hauptversammlung;
- Stimmrecht in der Hauptversammlung;
- Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn;
- Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien;
- Auskunftsrecht;
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Nach der Art der Zerlegung des Grundkapitals, dem Grad der Übertragbarkeit und dem Umfang der verbrieften Rechte unterscheidet man zwischen
- Nennwert- und Stückaktien;
- Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien;
- Stamm- und Vorzugsaktien.
Aktienanalyse
Man unterscheidet
zwischen der fundamentalen und der technischen Aktienanalyse.
Die Fundamentalanalyse untersucht die Ertragskraft eines Unternehmens anhand
wirtschaftlicher Bilanzkennzahlen und des Marktumfelds. Sie versucht, auf
dieser Basis die interessantesten Einzelwerte herauszufiltern bzw. die künftige
Kursentwicklung der Aktie zu prognostizieren.
Die technische Aktienanalyse nimmt historische Kursdaten als Grundlage für die
Prognose der künftigen Entwicklung einer Aktie bzw. für die Bestimmung des
geeigneten Kauf- oder Verkaufszeitpunkts und bedient sich dazu verschiedener
mathematischer Verfahren.
Analysten veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Einschätzung in Form von
Empfehlungen wie „Kaufen“, „Halten“, „Verkaufen“.
Aktuelle Analysen werden im Internet auf http://boerse-frankfurt.de/nachrichten im Bereich
„Nachrichten“ gebündelt
Aktienanleihen
Aktienanleihen gehören zu den verbrieften Derivaten. Sie sind an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen zudem einen Kupon, der Zinszahlungen garantiert und meist deutlich über dem Niveau der Kapitalmarktzinsen liegt. Bei Fälligkeit am Ende der Laufzeit hat der Emittent ein Wahlrecht, ob er den Nennbetrag zurückzahlt oder eine genau festgelegte Anzahl von Aktien des Basiswertes liefert. Liegt der Aktienkurs am Bewertungstag unter dem Basispreis, werden in der Regel Aktien geliefert. Stärkere Kursrückgänge der Aktie können die Zinszahlungen überkompensieren, sodass auch Verluste anfallen können.
Aktienanleihen werden an der Börse Frankfurt über die Zertifikatebörse Scoach gehandelt.
Aktienbuch
Synonym
Aktienbuch
Aktiengesellschaft (AG)
Aktiengesellschaften (AGs) sind Kapitalgesellschaften,
ihre Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Teilhaber einer AG heißen
Aktionäre.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist von ihrer Rechtsform eine Kapitalgesellschaft.
Durch die Rechtsform hat die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann
als juristische Person auftreten und im eigenen Namen handeln. Die AG hat
gegenüber ihren Aktionären (auch Eigentümer oder Teilhaber oder Gesellschafter
genannt) Rechte und Pflichten. Diese sind im Aktiengesetzt (AktG) und im
Gesellschaftsvertrag (Satzung) der AG geregelt.
Eine AG hat drei gesetzlich vorgeschriebene
Leitungsorgane, deren Tätigkeit die Satzung des Unternehmens regelt:
- den Vorstand (Unternehmensleitung)
- den Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Unternehmensleitung
- die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre)
Eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, gibt Aktien aus, um
Eigenkapital auszunehmen und damit Investitionen zu finanzieren. Zur Gründung
einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetzt ein Grundkapital von 50.000 Euro
erforderlich – meist ist es jedoch wesentlich höher. Dieses Grundkapital wird
in Aktien aufgeteilt, die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital
verbriefen, d.h. urkundlich zusichern. Die Satzung der AG regelt die Zahl und
die Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert oder Stückaktien ausgegeben
werden.
Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer Einlage beteiligt
und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine persönliche Haftung von Aktionären,
also eine Haftung mit dem Privatvermögen, gibt es nicht.
Aktionäre haben durch ihre Beteiligung am Grundkapital
der AG Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, der ihnen jährlich in
Form einer Dividende ausgeschüttet wird.
Die Rechtsform der AG bietet Unternehmen eine
günstige Ausgangsposition für die Beschaffung von Eigenkapital. Der häufig
gewählte Weg dafür ist ein Börsengang mit verschiedenen Formen der
Kapitalerhöhung. Aktionäre können ihre Beteiligung an Unternehmen über die
Börse kaufen und verkaufen.
Aktiengesetz
Das Aktiengesetz (AktG)
vom 6. September 1965 regelt vor allem Gründung und Auflösung der AG sowie die
wesentlichen Ansprüche der Aktionäre wie auf Gewinnbeteiligung durch
Dividenden, Auskunftsrechte bei den Hauptversammlungen oder Bezugsrechte bei
Ausgabe neuer Aktien.
Aktienindex
Aktienindizes werden börsentäglich von Börsen, Banken,
Beratungsfirmen, der Wirtschaftspresse oder anderen Finanzexperten berechnet,
aktualisiert und publiziert. Sie bilden einzelne Marktsegmente, Branchen,
Aktiengruppen oder bestimmte Themen und Trends ab.
Aktienindizes werden sowohl als Kursindizes als auch als Performance-Indizes
nach den Formeln von Laspeyres oder Paasche berechnet. Die Indizes der
Deutschen Börse sind kapitalgewichtet, d. h., das Gewicht einer Aktie bemisst
sich nach dem Anteil an der gesamten Kapitalisierung der im Index enthaltenen
Werte. Im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Gewichtung
nach Streubesitz umgestellt: Zur Gewichtung der Einzelwerte in den Indizes wird
seitdem ausschließlich der frei handelbare Teil des Grundkapitals jedes
Unternehmens herangezogen. Hat ein Unternehmen mehrere Aktientypen (z. B.
Stamm- und Vorzugsaktien) begeben, dann wird jeweils nur die größere und liquidere
Gattung im Auswahlindex berücksichtigt.
Auswahlkriterien für die Aufnahme in einen Aktienindex der Deutschen Börse sind
der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes.
Verfolgt man den Stand eines Aktienindex im Zeitverlauf, erhält man Auskunft
über die Wertentwicklung des ihm zugrunde liegenden Aktienportfolios. Somit
eignet sich ein Aktienindex als Indikator für das Börsenklima, die Konjunktur
oder die Entwicklung einzelner Branchen. Für bestimmte Finanzinstrumente wie Indexfonds,
Zertifikate oder Optionen dienen Indizes als Basiswert (Underlying) und
Bezugsgröße.
Beispiele für bedeutende Aktienindizes sind DAX®, der Leitindex für
Deutschland, EURO STOXX 50® für Europa sowie Dow Jones Industrial Average oder
Nasdaq, der Index für US-amerikanische Aktien.
Eine Liste aller Indizes der Deutschen Börse sowie wichtiger internationaler
Indizes finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.
Aktienkapital
Das Grundkapital einer
deutschen Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 Euro und ist in
Nennwert- oder Stückaktien aufgeteilt. Die Bestimmungen zum Mindestbetrag des
Grundkapitals sind in § 7 und § 228 des Aktiengesetzes geregelt.
Durch eine Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig unter den
Mindestbetrag sinken. Eine solche Kapitalherabsetzung ist allerdings nur dann
zulässig, wenn der Mindestnennbetrag durch eine spätere Kapitalerhöhung wieder
erreicht wird.
Aktienkurs
Ein Aktienkurs wird anhand der vorliegenden Kauf- und Verkaufsorders vom Skontroführer im Parketthandel oder im elektronischen Handelsystem automatisch ermittelt.
Aktienoption
Der Handel mit Optionen
gehört zur Gruppe der Termingeschäfte; den Verkäufer einer Option nennt man
Stillhalter.
Aktienregister
Emittenten von
Namensaktien sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister
gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Aktionäre
haben das Recht, das Aktienregister einzusehen. Bis 2001 wurde das
Aktienregister als Aktienbuch bezeichnet.
Synonym
Aktienbuch
Aktienregisterführer
Das Aktienregister kann von einer Aktiengesellschaft
selbst oder von einer externen Registrargesellschaft geführt werden.
Aktienrückkauf
Seit 1998 können Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen Aktien über die
Börse zurückkaufen, wobei die Aktionäre der Aktiengesellschaft dem Rückkauf
auf einer Hauptversammlung zustimmen müssen. Dies ist im Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt.
Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie Kapital anlegen, eine
feindliche Übernahme erschweren oder die Aktien als Tauschwährung bei einer
Unternehmensübernahme einsetzen wollen. Durch den Rückkauf steigt meist der
Aktienkurs, da sich der Gewinn pro Aktie aufgrund der geringeren Zahl der am
Markt verbleibenden Aktien erhöht.
Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit
wird der Anteil einer einzelnen Aktie am Grundkapital entsprechend dem
Split-Verhältnis verkleinert. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Aktien bei
gleichbleibendem Grundkapital bzw. verringert sich der Wert einer einzelnen
Aktie. Bei einem Split von beispielsweise 1:10 erhält ein Aktionär für eine
Aktie zehn neue Aktien, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Bei
Nennwertaktien wird der Nennwert je Aktie entsprechend vermindert.
Ein Aktiensplit wird oft durchgeführt, um eine Aktie „billiger“ erscheinen zu
lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen.
Bei einem reversen Aktiensplit werden Aktien zusammengelegt, sodass sich die
Anzahl der Aktien verringert bzw. deren Anteil am Grundkapital steigt.
Aktiensplits werden online in den Börsenmeldungen auf http://www.boerse-frankfurt.de/xetranewsboard im
Xetra Newsboard veröffentlicht.
Aktiv verwalteter Fonds
Bei einem aktiv
verwalteten Fonds trifft das Fondsmanagement die Anlageentscheidungen, d. h.,
es bestimmt, welche Wertpapiere in das Portfolio aufgenommen und welche
abgegeben werden. Durch die Anpassung des Fondsportfolios an sich verändernde
Marktbedingungen versucht das Management eines aktiv verwalteten Fonds in der
Regel, die Performance eines Referenzindex, die Benchmark, zu übertreffen.
Aktiv verwaltete Fonds werden von Fondsgesellschaften aufgelegt. Inzwischen
können Anleger Fondsanteile über die Börse wie einzelne Aktien fortlaufend
kaufen oder verkaufen. Als passiv verwaltete Fonds werden dagegen Indexfonds
bezeichnet, die in ihrer Zusammensetzung einen Index abbilden, z. B. ETFs.
Einen Überblick über alle Fonds im Börsenhandel finden Interessierte auf boerse-frankfurt.de/fonds.
Alpha
Alpha beziffert die
Wertentwicklung einer Geldanlage gegenüber einem Vergleichswert (Benchmark). Ein
positives Alpha steht für eine höhere Wertentwicklung (Mehrrendite) und ein
negatives Alpha für eine schlechtere Wertentwicklung. Bei Fonds wird die
Wertentwicklung in der Regel mit einem Index verglichen, der den Gesamtmarkt
abbildet. Ein positives Alpha zeigt hier an, dass das Fondsmanagement mit
seiner Auswahl einzelner Wertpapiere erfolgreicher war als der Anleger mit
einer Geldanlage in den Vergleichsmarkt gewesen wäre.
Altaktionär
Altaktionäre sind
Anteilseigner eines Unternehmens, die bereits vor einer Veränderung der
Aktionärsstruktur durch eine Kapitalmaßnahme Aktien des Unternehmens gehalten
haben. Kapitalmaßnahmen sind z. B. Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer
Aktien oder ein Börsengang.
Alternativ-Order
Eine Alternativ-Order,
auch OCO-Order („one cancels other“-Order) genannt, besteht aus zwei separaten
Teilaufträgen, die zusammen auf einem Orderticket vermerkt werden. Sobald einer
der beiden Teilaufträge ausgeführt ist, wird der andere storniert. Steht z. B.
eine Aktie bei 10 €, könnte über eine Alternativ-Order der Verkauf zu 8 oder 12
€ in Auftrag gegeben werden, um bei entsprechenden Kursbewegungen Verluste
einzudämmen oder Gewinne mitzunehmen. Sobald der Verkauf zu 12 € gelungen ist,
wird der Verkauf zu 8 € storniert und vice versa.
Am Geld
Eine Option ist am Geld, wenn der Basispreis zum Betrachtungszeitpunkt identisch mit dem Kurs des Basiswertes ist. Die Option hat damit keinen inneren Wert. In der Praxis spricht man auch dann von „am Geld“, wenn sich der aktuelle Kurs des Basiswertes in der Nähe des Basispreises befindet. Inzwischen wird diese Bezeichnung auch bei strukturierten Anlageprodukten wie Discount-Zertifikaten verwendet und bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den Stand des Basiswertes im Verhältnis zum Cap.
American Depositary Share (ADS)
Ein American Depository
Share (ADS) ist ein auf US-Dollar ausgestellter Eigenkapitalanteil an einem
Nicht-US-Unternehmen. Ein ADS repräsentiert eine Aktie des jeweiligen
Unternehmens und trägt die Rechte an ihr. ADS erleichtern den Handel von
ausländischen Unternehmen an den US-amerikanischen Börsen NYSE Euronext und Nasdaq,
da dort keine direkten Zweitlistings zugelassen sind. ADRs sind mit den Rechten
der Originalaktie, wie Dividendenanspruch und Stimmrecht, ausgestattet. Die Originalaktien werden bei einem Verwahrer im
Heimatland hinterlegt.
American Depository Receipt (ADR)
American Depository Receipts (ADRs) sind von amerikanischen Banken begebene
Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich
auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. ADRs
werden in den USA begeben und an Börsenweltweit stellvertretend für die
Originalaktie gehandelt. Ihr europäisches Pendant sind GDRs (Global Depository Receipts).
Amerikanische Option
Amerikanische Optionen können von ihren Inhabern innerhalb der
Ausübungsfrist jederzeit ausgeübt werden, Europäische Optionen
dagegen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich am Laufzeitende.
Synonym
American Style
Amtlicher Markt
Der Amtliche Markt ist
am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit wurde die
bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in
Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben. Im Regulierten Markt gelten die
Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen
Marktes. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Amtlichen Markt zugelassen
waren, gelten seit 1. November
2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.
Änderung der Indexzusammensetzung
Indizes spiegeln die Entwicklung einer Branche oder eines Marktes wider. Ihre Zusammensetzung wird daher regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen innerhalb des Referenzraumes angepasst. So werden z. B. Aktien, deren Marktkapitalisierung und Börsenumsatz auf Basis des Freefloat zugenommen haben, in einen Index aufgenommen; andere Unternehmen scheiden aus dem Index aus. Außerordentliche Ereignisse wie Notierungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Notierungsaufnahmen führen ebenfalls zu einem Austausch der Werte in einem Index.
Änderungen in der Zusammensetzung des DAX®-Index werden planmäßig nur im September, bei MDAX® und TecDAX® zusätzlich auch im März vorgenommen. Bei SDAX® kann sich die Zusammensetzung an jedem Verkettungstermin, d. h. im März, Juni, September und Dezember, ändern.
Darüber hinaus kann ein Unternehmen außerhalb der ordentlichen Überprüfungstermine aus dem Index genommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung und Börsenumsatz nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen zählt, bzw. aufgenommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung oder Börsenumsatz eines der 25 größten Unternehmen ist. Ein Austausch erfolgt dann zum nächsten Verkettungstermin.
Alle aktuellen Indextermine sind auf der Website
boerse-frankfurt.de/termine zu finden.
Angebotskurs
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht den Briefkurs entweder per Ausruf auf dem
Parkett oder durch Einstellung in das offene Orderbuch eines elektronischen
Handelssystems.
Synonyme: Briefkurs
Angebotskurs Anleihe
Anleihen werden vor
allem von Ländern, Banken oder Unternehmen ausgegeben. Sie dienen dem
Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten
Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der
Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich
festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche
Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
- Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
- Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
- Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt und fundiertes Know-how zu
dieser Anlageklasse finden Sie auf boerse-frankfurt.de/anleihen.
Synonyme
Bond
festverzinstliches Wertpapier
Obligation
Rentenpapier
Schuldverschreibung
Anleihe
Anleihen werden von der „öffentlichen Hand“, von Kreditinstituten oder
Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur
langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten
Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der
Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich
festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche
Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt finden Sie auf
boerse-frankfurt.com im Bereich
Anleihen.
Synonyme
Bond
festverzinsliches Wertpapier
Obligation
Rente(npapier)
Schuldverschreibung.
Arbeitskreis Aktienindizes
Der Arbeitskreis Aktienindizes berät den Vorstand der Deutschen Börse auf Basis fester Indexregeln bei der Zusammensetzung der Auswahlindizes der Deutschen Börse wie DAX®, MDAX®, TecDAX® oder SDAX® sowie bei der Gestaltung der entsprechenden Indexregeln. Das Gremium besteht aus Mitarbeitern der Deutschen Börse sowie Vertretern von führenden nationalen und internationalen Finanzinstituten und tritt jeweils am dritten Arbeitstag im März, Juni, September und Dezember zusammen.
Synoym
Indexzusammensetzung
Änderung der Aktienindizes
Arbitrage
Es werden zwei Arten von
Arbitrage unterschieden: Differenz- und Kapitalmarktarbitrage. Bei einer
Differenzarbitrage kaufen Marktteilnehmer Wertpapiere an einer Börse zu einem
günstigen Preis und verkaufen sie zeitgleich an einer anderen Börse zu einem
höheren Preis. Dadurch steigt die Nachfrage und somit der Preis des Wertpapiers
am Ort mit dem niedrigeren Preis. An der Börse mit dem höheren Preis sinkt der
Kurs des Wertpapiers aufgrund des höheren Angebots. Dadurch gleichen sich die
Preise an den unterschiedlichen Börsenplätzen an.
Die Kapitalmarktarbitrage (auch: Kassa-Futures-Arbitrage) bezeichnet die
Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem Wertpapier zur selben Zeit am
Kassa- und am Terminmarkt besteht. Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben Tag
auslaufende Option auf eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder über
den Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu verkaufen.
Art
Art beschreibt die Marktmeinung hinter einem Anlage- oder Hebelprodukt. Long,
Call bzw. Bull setzt auf steigende Kurse, Short, Put bzw. Bär setzt auf
fallende Kurse.
AS-Fonds
„AS“ steht für „Altersvorsorge-Sondervermögen“. Da das Ziel von
AS-Fonds der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ist, gibt der
Gesetzgeber Grundstrukturen für die Zusammensetzung der AS-Fonds aus
Aktien, Anleihen, Immobilien und liquiden Mitteln vor. Der Fonds ist somit
nicht auf bestimmte Anlageformen ausgerichtet; Schwerpunkt der Anlagen sollten
jedoch Substanzwerte sein. Erträge werden grundsätzlich thesauriert.
Beim Kauf eines Fondsanteils ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet,
dem Anleger einen Sparplan mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren
anzubieten. Dieser sieht regelmäßige Einzahlungen bis zur Vollendung des 60.
Lebensjahres vor. Am Ende der Laufzeit wählt der Anleger zwischen einer
einmaligen Auszahlung oder einem Auszahlungsplan mit monatlich festgelegten
Beträgen.
Ask
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Ask durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems oder durch Ausruf auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Verkaufskurs von den Emittenten gestellt.
Synonym: Verkaufskurs, Briefkurs
Gegensatz: Bid
Asset-Backed-Security
Bei Asset-backed Securities
(ABS) verkauft ein Unternehmen,
meist eine Bank, einen Teil seiner Forderungen an eine eigens für dieses
Finanzierungsmodell gegründete Tochtergesellschaft. Diese refinanziert sich
durch die Ausgabe von ABS. Die
Zahlungsansprüche der Käufer an die ABS
werden durch den Bestand an Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf die
Tochtergesellschaft übertragen worden sind. Die Emission von ABS ist auch auf Forderungen möglich, die in Raten
bezahlt werden, z. B. Forderungen aus Leasing-Finanzierungen, Autokrediten mit
längerer Laufzeit, gesicherten Konsumentenkrediten und ähnlichen Forderungen. ABS werden getilgt, sobald die Forderungen durch
die Schuldner beglichen wurden. Durch die Finanzierung über ABS beschaffen sich Unternehmen Liquidität und
senken ihre Finanzierungskosten.
Aufgeld (Optionsscheine)
Das Aufgeld wird
ermittelt, um einen Optionsschein zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bewerten. In
der Regel wird zur besseren Einschätzung des Optionsscheins das Aufgeld bezogen
auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen.
Beispiel: Ausstattung eines Call-Optionsscheins auf eine Aktie
Aktueller Kurs des Optionsscheins: 40 €
Aktueller Kurs der Aktie (Basiswert): 150 €
Basispreis: 100 €
Das Optionsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis Aktien zu Optionsscheinen.
In diesem Fall nehmen wir eine Aktie pro zwei Optionsscheine an:
Optionsverhältnis = 1 Aktie : 2 Optionsscheine = 0,5
Die Restlaufzeit beträgt zwei Jahre.
So wird das Aufgeld berechnet:
Kurs des Optionsscheins : Optionsverhältnis = 40 € : 0,5 = 80 €
Basispreis + 80 € – Aktienkurs = 100 € + 80 € – 150 € = 30 €
(30 € : Aktienkurs) * 100 = (30 € : 150 €) * 100 = 20%
Jährliches Aufgeld = 20 % : Restlaufzeit in Jahren = 20 % : 2 = 10 %
Für den Optionsschein zahlen Investoren also ein Aufgeld von jährlich 10
Prozent.
Aufzinsungspapier
Ein Aufzinsungspapier
ist ein festverzinsliches Wertpapier, dessen Zinsen nicht während der Laufzeit,
sondern erst zum Laufzeitende an die Inhaber ausgezahlt werden. Dieses
Verfahren kann aus steuerlichen Gründen interessant sein. Ein Beispiel für
Aufzinsungspapiere sind Bundesschatzbriefe vom Typ B.
Auktion
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die
Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die
Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein
Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die
Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der
Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die
Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem
Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere
feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je
nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei
Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben
sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch
teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase
wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein
Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden
diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
Gegensatz: "Market Maker"-Prinzip
Auktionsprinzip
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die
Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die
Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein
Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die
Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der
Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die
Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra® ermittelt Kurse nach dem
Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere
feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je
nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei
Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben
sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch
teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase
wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein
Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden
diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
Gegensatz: "market maker"-Prinzip
Aus dem Geld (Optionsscheine)
Eine Option ist aus dem Geld, wenn bei einem Call der Basispreis zum
Betrachtungszeitpunkt über dem Kurs des Basiswertes liegt bzw. bei einem
Put darunter. Die Option hat in diesen Fällen keinen inneren Wert.
Ausbruchs-Gap
Gap ist ein Begriff aus der charttechnischen AnalyseChartanalyse und beschreibt eine Lücke in einem Kurschart durch einen Kurssprung. Bei einem Ausbruchs-Gap (Breakaway Gap) kommt es zu einem Kurssprung über bzw. unter eine Trendlinie innerhalb eines Seitwärtstrends oder aus einer Formation heraus, der in der Regel von einem steigenden Handelsvolumen unterstützt wird. werden sollte . Der Ausbruchs-Gap deutet auf eine weitere Kursentwicklung in diese Richtung hin.
Ausgabeaufschlag (XTF)
Bei einer Emission von
Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom
Emittenten festgelegten außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den
Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu
zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je
ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von
den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim
Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Spezialisten fortlaufend Preise
für die Fondsanteile und es fällt kein Ausgabeaufschlag an.
Synonym
Emissionspreis
Ausgabepreis
Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der
Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten, außerbörslichen
Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den
Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu
zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je
ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und
wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich
veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen
Market Maker fortlaufend Preise für die Fondsanteile.
Alle aktuellen Fondspreise an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com/fonds
Auskunftsrecht des Aktionärs
Das Auskunftsrecht
gehört zu den Grundrechten eines Aktionärs, die mit der Beteiligung an einem
Unternehmen durch Aktienbesitz einhergehen. Diese Rechte sind im Aktiengesetz
und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Das Auskunftsrecht des Aktionärs
gilt nicht, wenn der Vorstand sich durch die Auskunft strafbar macht oder die
Auskunft der Gesellschaft bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen schadet.
Bestimmungen zu den Grundsätzen der Auskunft sind im Aktiengesetz § 131
geregelt.
Auslandsanleihen
Auslandsanleihen werden
von europäischen Emittenten im Ausland oder von ausländischen Emittenten in
Europa begeben. Im Vergleich zu europäischen Anleihen in Euro haben
Auslandsanleihen ein zusätzliches Wechselkursrisiko.
Ausreißer-Gap
Ausreißer-Gaps treten auf, wenn die "Masse" den Trend erkannt hat und an sein Fortbestehen glaubt. Dies ist typischerweise in der Mitte des Trends der Fall.
Ausschüttung
Unternehmen zahlen oft
einen Teil des erwirtschafteten Gewinns an die Anteilseigner aus. Bei
Aktiengesellschaften geschieht das in Form von Dividenden.
Als ausgeschüttetes Kapital gelten auch Zinsen, Bonifikationen, Gratisaktien
und Verkaufserlöse, die an die Anteilseigner ausgezahlt werden. Bei Fonds
werden die anfallenden Renditen entweder an die Anteilseigner ausgeschüttet
oder thesauriert, also einbehalten und weiter zur Erreichung des Anlageziels
des Fonds eingesetzt.
Aussetzung der Kursnotierung
Der Handel von
Wertpapieren kann vorübergehend ausgesetzt werden. Über die Aussetzung
entscheidet die Börsengeschäftsführung. Eine Kursaussetzung signalisiert
Anlegern, dass für ein Wertpapier Umstände eingetreten oder zu erwarten sind,
die für dessen Bewertung erhebliche Bedeutung haben. Bei einer Kursaussetzung
werden alle vorliegenden Orders gelöscht. Die Handelsaussetzung sollte stets so
kurz wie möglich sein, jedoch so lange andauern, bis die aktuellen Umstände
möglichst allen Anlegern bekannt sind.
Aktuelle Handelsaussetzungen werden auf boerse-frankfurt.de in den
Bekanntmachungen gemeldet und im Xetra Newsboard veröffentlicht.
Synonym
Handelsaussetzung
Ausübung (Optionsscheine)
Man spricht von
Ausübung, wenn Inhaber einer Option oder eines Optionsscheines ihr Kauf- (Call)
oder Verkaufsrecht (Put) zum Basispreis wahrnehmen. Das Optionsrecht kann bei
einer amerikanischen Option an jedem Bankarbeitstag während der gesamten
Laufzeit ausgeübt werden; bei einer europäischen Option ist die Ausübung nur am
Ende der Laufzeit möglich. Die Emissionsbedingungen können eine Ausübung des
Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume (Ausübungsfrist)
vorsehen.
Synonym
Ausübungspreis
Ausübungsfrist (Optionsscheine)
Inhaber einer Option
oder eines Optionsscheins können innerhalb der Ausübungsfrist von ihrem
Optionsrecht Gebrauch machen, d. h., sie können in diesem Zeitraum eine
bestimmte Menge des Basiswertes zum vereinbarten Kurs kaufen (Call) oder
verkaufen (Put). Am Tag der Fälligkeit erlischt das Optionsrecht.
Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der
Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine sehen eine
automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist vor.
Automatische Ausübung
Bei der automatischen
Ausübung wird am Ausübungstag (amerikanische Option) bzw. am letzten Tag der
Ausübungsfrist (europäische Option) der innere Wert eines Optionscheins
festgestellt und an die Inhaber ausgezahlt. Ein positiver innerer Wert liegt
vor, wenn der Optionsschein am Geld ist, d.h. wenn der Basispreis unter dem
aktuellen Kurs des Basiswertes liegt. Die automatische Ausübung ist in den
Ausstattungsmerkmalen des Optionsscheins festgelegt.