Glossar

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Quelle: Deutsche Börse AG

abs
Absolute Differenz gibt die Veränderung eines Kurses zum Vortageskurs an. Die absolute Differenz kann ebenfalls zwischen dem aktuellen Kurs und dem Kaufkurs berechnet werden. Ein positiver Wert weist einen Gewinn aus, ein negativer einen Verlust.

An der Frankfurter Börse wird die absolute Differenz jeweils in Euro angegeben.

Ad-hoc-Publizität
Eine Insiderinformation ist eine nicht öffentlich bekannte Tatsache, deren Veröffentlichung den Kurs der Wertpapiere erheblich beeinflussen könnte. Als Insider gelten Personen, die aufgrund ihrer Position oder beruflichen Tätigkeit Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über ein Unternehmen haben.

Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach bezieht sich die Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu veröffentlichen, auf die von ihm begebenen Wertpapiere, die an einer inländischen Börse zum Regulierten Markt zugelassen sind. Die im Open Market (Freiverkehr) gehandelten Wertpapiere sind hiervon ausgenommen.

Die Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insiderinformationen entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob die Emittenten ihrer Publizitätspflicht nachkommen, entscheidet die Börsengeschäftsführung darüber, ob die Veröffentlichung der Insiderinformation eine (vorübergehende) Kursaussetzung oder die Einstellung des Börsenhandels erfordert. Daher hat der Emittent beide Stellen vor der Veröffentlichung per Fax über die Insiderinformation zu unterrichten. Der Börsengeschäftsführung geht die Insiderinformation nach Marktusancen 30 Minuten vor ihrer Veröffentlichung zu.

Anschließend ist die Insiderinformation nach § 5 WpAIV, Abs. 1 (Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz) in deutscher Sprache zu veröffentlichen, und zwar zunächst über ein elektronisches Informationsverarbeitungssystem. Außerdem muss die Ad-hoc-Mitteilung für die Dauer von mindestens einem Monat auf der Website des Emittenten zugänglich sein. Unternehmen, die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) gelistet sind, sind verpflichtet, Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache zu publizieren.

Ein Beleg für die Veröffentlichung ist nach § 5 WpAIV, Abs. 3 unverzüglich schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsführung der Börse, an der ein Wertpapier oder dessen Derivate zum Handel zugelassen sind, und an die BaFin zu übersenden.

Aktuelle Ad-hoc-Meldungen finden Sie auf boerse-frankfurt.de im Bereich Nachrichten.


Additional Margin
Die Additional Margin dient zur Abdeckung möglicher zusätzlich anfallender Kosten bei der Auflösung der Termingeschäfte (Glattstellungskosten). Diese Glattstellungskosten könnten dann entstehen, wenn – ausgehend vom aktuellen Marktwert eines Portfolios – innerhalb von 24 Stunden die ungünstigste angenommene Preisentwicklung (Worst-Case Loss) eintreten würde.

Synonym

Margin
Glattstellen
AIBD-Rendite (Rendite nach ISMA)
Die AIBD-Rendite ermittelt die Effektivverzinsung von Anleihen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Zinsverrechnung werden die für einen Tag angefallenen (Stück-) Zinsen dem Kapital zugeschlagen und am nächsten Tag wieder verzinst.

Bestimmungen zur Effektivzinsberechnung sind in Deutschland in der Preisangabeverordnung (PAngV) geregelt.

AIBD steht für "Association of International Bond Dealers", den früheren Namen der ISMA (= International Securities Market Association).
Akquisitionswährung
Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier börsennotierter Unternehmen durch den Tausch ihrer Namensaktien verwendet.
Aktie

Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben. Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.

Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das

  • Teilnahmerecht an der Hauptversammlung;
  • Stimmrecht in der Hauptversammlung;
  • Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn;
  • Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien;
  • Auskunftsrecht;
  • Recht auf Anteil am Liquidationserlös. 

Nach der Art der Zerlegung des Grundkapitals, dem Grad der Übertragbarkeit und dem Umfang der verbrieften Rechte unterscheidet man zwischen

  • Nennwert- und Stückaktien;
  • Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien;
  • Stamm- und Vorzugsaktien.

Aktienanalyse
Man unterscheidet zwischen der fundamentalen und der technischen Aktienanalyse.

Die Fundamentalanalyse untersucht die Ertragskraft eines Unternehmens anhand wirtschaftlicher Bilanzkennzahlen und des Marktumfelds. Sie versucht, auf dieser Basis die interessantesten Einzelwerte herauszufiltern bzw. die künftige Kursentwicklung der Aktie zu prognostizieren.

Die technische Aktienanalyse nimmt historische Kursdaten als Grundlage für die Prognose der künftigen Entwicklung einer Aktie bzw. für die Bestimmung des geeigneten Kauf- oder Verkaufszeitpunkts und bedient sich dazu verschiedener mathematischer Verfahren.

Analysten veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Einschätzung in Form von Empfehlungen wie „Kaufen“, „Halten“, „Verkaufen“.

Aktuelle Analysen werden im Internet auf http://boerse-frankfurt.de/nachrichten
im Bereich „Nachrichten“ gebündelt
Aktienanleihen
Aktienanleihen gehören zu den verbrieften Derivaten. Sie sind an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen zudem einen Kupon, der Zinszahlungen garantiert und meist deutlich über dem Niveau der Kapitalmarktzinsen liegt. Bei Fälligkeit am Ende der Laufzeit hat der Emittent ein Wahlrecht, ob er den Nennbetrag zurückzahlt oder eine genau festgelegte Anzahl von Aktien des Basiswertes liefert. Liegt der Aktienkurs am Bewertungstag unter dem Basispreis, werden in der Regel Aktien geliefert. Stärkere Kursrückgänge der Aktie können die Zinszahlungen überkompensieren, sodass auch Verluste anfallen können.

Aktienanleihen werden an der Börse Frankfurt über die Zertifikatebörse Scoach gehandelt.
Aktienbuch
Synonym

Aktienbuch
Aktiengesellschaft (AG)

Aktiengesellschaften (AGs) sind Kapitalgesellschaften, ihre Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Teilhaber einer AG heißen Aktionäre.


Eine Aktiengesellschaft (AG) ist von ihrer Rechtsform eine Kapitalgesellschaft. Durch die Rechtsform hat die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann als juristische Person auftreten und im eigenen Namen handeln. Die AG hat gegenüber ihren Aktionären (auch Eigentümer oder Teilhaber oder Gesellschafter genannt) Rechte und Pflichten. Diese sind im Aktiengesetzt (AktG) und im Gesellschaftsvertrag (Satzung) der AG geregelt.

 

Eine AG hat drei gesetzlich vorgeschriebene Leitungsorgane, deren Tätigkeit die Satzung des Unternehmens regelt:

- den Vorstand (Unternehmensleitung)
- den Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Unternehmensleitung
- die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre)

Eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, gibt Aktien aus, um Eigenkapital auszunehmen und damit Investitionen zu finanzieren. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetzt ein Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich – meist ist es jedoch wesentlich höher. Dieses Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt, die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital verbriefen, d.h. urkundlich zusichern. Die Satzung der AG regelt die Zahl und die Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert oder Stückaktien ausgegeben werden.


Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer Einlage beteiligt und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine persönliche Haftung von Aktionären, also eine Haftung mit dem Privatvermögen, gibt es nicht.

Aktionäre haben durch ihre Beteiligung am Grundkapital der AG Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, der ihnen jährlich in Form einer Dividende ausgeschüttet wird.

 

Die Rechtsform der AG bietet Unternehmen eine günstige Ausgangsposition für die Beschaffung von Eigenkapital. Der häufig gewählte Weg dafür ist ein Börsengang mit verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung. Aktionäre können ihre Beteiligung an Unternehmen über die Börse kaufen und verkaufen.
Aktiengesetz
Das Aktiengesetz (AktG) vom 6. September 1965 regelt vor allem Gründung und Auflösung der AG sowie die wesentlichen Ansprüche der Aktionäre wie auf Gewinnbeteiligung durch Dividenden, Auskunftsrechte bei den Hauptversammlungen oder Bezugsrechte bei Ausgabe neuer Aktien.
Aktienindex

Aktienindizes werden börsentäglich von Börsen, Banken, Beratungsfirmen, der Wirtschaftspresse oder anderen Finanzexperten berechnet, aktualisiert und publiziert. Sie bilden einzelne Marktsegmente, Branchen, Aktiengruppen oder bestimmte Themen und Trends ab.

Aktienindizes werden sowohl als Kursindizes als auch als Performance-Indizes nach den Formeln von Laspeyres oder Paasche berechnet. Die Indizes der Deutschen Börse sind kapitalgewichtet, d. h., das Gewicht einer Aktie bemisst sich nach dem Anteil an der gesamten Kapitalisierung der im Index enthaltenen Werte. Im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Gewichtung nach Streubesitz umgestellt: Zur Gewichtung der Einzelwerte in den Indizes wird seitdem ausschließlich der frei handelbare Teil des Grundkapitals jedes Unternehmens herangezogen. Hat ein Unternehmen mehrere Aktientypen (z. B. Stamm- und Vorzugsaktien) begeben, dann wird jeweils nur die größere und liquidere Gattung im Auswahlindex berücksichtigt.

Auswahlkriterien für die Aufnahme in einen Aktienindex der Deutschen Börse sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes.

Verfolgt man den Stand eines Aktienindex im Zeitverlauf, erhält man Auskunft über die Wertentwicklung des ihm zugrunde liegenden Aktienportfolios. Somit eignet sich ein Aktienindex als Indikator für das Börsenklima, die Konjunktur oder die Entwicklung einzelner Branchen. Für bestimmte Finanzinstrumente wie Indexfonds, Zertifikate oder Optionen dienen Indizes als Basiswert (Underlying) und Bezugsgröße.

Beispiele für bedeutende Aktienindizes sind DAX®, der Leitindex für Deutschland, EURO STOXX 50® für Europa sowie Dow Jones Industrial Average oder Nasdaq, der Index für US-amerikanische Aktien.

Eine Liste aller Indizes der Deutschen Börse sowie wichtiger internationaler Indizes finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.

Aktienkapital
Das Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 Euro und ist in Nennwert- oder Stückaktien aufgeteilt. Die Bestimmungen zum Mindestbetrag des Grundkapitals sind in § 7 und § 228 des Aktiengesetzes geregelt.

Durch eine Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig unter den Mindestbetrag sinken. Eine solche Kapitalherabsetzung ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Mindestnennbetrag durch eine spätere Kapitalerhöhung wieder erreicht wird.
Aktienkurs
Ein Aktienkurs wird anhand der vorliegenden Kauf- und Verkaufsorders vom Skontroführer im Parketthandel oder im elektronischen Handelsystem automatisch ermittelt.
Aktienoption
Der Handel mit Optionen gehört zur Gruppe der Termingeschäfte; den Verkäufer einer Option nennt man Stillhalter.
Aktienregister
Emittenten von Namensaktien sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Aktionäre haben das Recht, das Aktienregister einzusehen. Bis 2001 wurde das Aktienregister als Aktienbuch bezeichnet.

Synonym

Aktienbuch
Aktienregisterführer

Das Aktienregister kann von einer Aktiengesellschaft selbst oder von einer externen Registrargesellschaft geführt werden.

Aktienrückkauf
Seit 1998 können Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen Aktien über die Börse zurückkaufen, wobei die Aktionäre der Aktiengesellschaft dem Rückkauf auf einer Hauptversammlung zustimmen müssen. Dies ist im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt.

Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie Kapital anlegen, eine feindliche Übernahme erschweren oder die Aktien als Tauschwährung bei einer Unternehmensübernahme einsetzen wollen. Durch den Rückkauf steigt meist der Aktienkurs, da sich der Gewinn pro Aktie aufgrund der geringeren Zahl der am Markt verbleibenden Aktien erhöht.
Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit wird der Anteil einer einzelnen Aktie am Grundkapital entsprechend dem Split-Verhältnis verkleinert. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Aktien bei gleichbleibendem Grundkapital bzw. verringert sich der Wert einer einzelnen Aktie. Bei einem Split von beispielsweise 1:10 erhält ein Aktionär für eine Aktie zehn neue Aktien, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Bei Nennwertaktien wird der Nennwert je Aktie entsprechend vermindert.

Ein Aktiensplit wird oft durchgeführt, um eine Aktie „billiger“ erscheinen zu lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen.

Bei einem reversen Aktiensplit werden Aktien zusammengelegt, sodass sich die Anzahl der Aktien verringert bzw. deren Anteil am Grundkapital steigt.

Aktiensplits werden online in den Börsenmeldungen auf http://www.boerse-frankfurt.de/xetranewsboard im Xetra Newsboard veröffentlicht.
Aktiv verwalteter Fonds
Bei einem aktiv verwalteten Fonds trifft das Fondsmanagement die Anlageentscheidungen, d. h., es bestimmt, welche Wertpapiere in das Portfolio aufgenommen und welche abgegeben werden. Durch die Anpassung des Fondsportfolios an sich verändernde Marktbedingungen versucht das Management eines aktiv verwalteten Fonds in der Regel, die Performance eines Referenzindex, die Benchmark, zu übertreffen. Aktiv verwaltete Fonds werden von Fondsgesellschaften aufgelegt. Inzwischen können Anleger Fondsanteile über die Börse wie einzelne Aktien fortlaufend kaufen oder verkaufen. Als passiv verwaltete Fonds werden dagegen Indexfonds bezeichnet, die in ihrer Zusammensetzung einen Index abbilden, z. B. ETFs.


Einen Überblick über alle Fonds im Börsenhandel finden Interessierte auf boerse-frankfurt.de/fonds.
Alpha
Alpha beziffert die Wertentwicklung einer Geldanlage gegenüber einem Vergleichswert (Benchmark). Ein positives Alpha steht für eine höhere Wertentwicklung (Mehrrendite) und ein negatives Alpha für eine schlechtere Wertentwicklung. Bei Fonds wird die Wertentwicklung in der Regel mit einem Index verglichen, der den Gesamtmarkt abbildet. Ein positives Alpha zeigt hier an, dass das Fondsmanagement mit seiner Auswahl einzelner Wertpapiere erfolgreicher war als der Anleger mit einer Geldanlage in den Vergleichsmarkt gewesen wäre.
Altaktionär
Altaktionäre sind Anteilseigner eines Unternehmens, die bereits vor einer Veränderung der Aktionärsstruktur durch eine Kapitalmaßnahme Aktien des Unternehmens gehalten haben. Kapitalmaßnahmen sind z. B. Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Aktien oder ein Börsengang.
Alternativ-Order
Eine Alternativ-Order, auch OCO-Order („one cancels other“-Order) genannt, besteht aus zwei separaten Teilaufträgen, die zusammen auf einem Orderticket vermerkt werden. Sobald einer der beiden Teilaufträge ausgeführt ist, wird der andere storniert. Steht z. B. eine Aktie bei 10 €, könnte über eine Alternativ-Order der Verkauf zu 8 oder 12 € in Auftrag gegeben werden, um bei entsprechenden Kursbewegungen Verluste einzudämmen oder Gewinne mitzunehmen. Sobald der Verkauf zu 12 € gelungen ist, wird der Verkauf zu 8 € storniert und vice versa.
Am Geld
Eine Option ist am Geld, wenn der Basispreis zum Betrachtungszeitpunkt identisch mit dem Kurs des Basiswertes ist. Die Option hat damit keinen inneren Wert. In der Praxis spricht man auch dann von „am Geld“, wenn sich der aktuelle Kurs des Basiswertes in der Nähe des Basispreises befindet. Inzwischen wird diese Bezeichnung auch bei strukturierten Anlageprodukten wie Discount-Zertifikaten verwendet und bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den Stand des Basiswertes im Verhältnis zum Cap.
American Depositary Share (ADS)
Ein American Depository Share (ADS) ist ein auf US-Dollar ausgestellter Eigenkapitalanteil an einem Nicht-US-Unternehmen. Ein ADS repräsentiert eine Aktie des jeweiligen Unternehmens und trägt die Rechte an ihr. ADS erleichtern den Handel von ausländischen Unternehmen an den US-amerikanischen Börsen NYSE Euronext und Nasdaq, da dort keine direkten Zweitlistings zugelassen sind. ADRs sind mit den Rechten der Originalaktie, wie Dividendenanspruch und Stimmrecht, ausgestattet. Die Originalaktien werden bei einem Verwahrer im Heimatland hinterlegt.
American Depository Receipt (ADR)
American Depository Receipts (ADRs) sind von amerikanischen Banken begebene Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. ADRs werden in den USA begeben und an Börsenweltweit stellvertretend für die Originalaktie gehandelt. Ihr europäisches Pendant sind GDRs (Global Depository Receipts).
Amerikanische Option
Amerikanische Optionen können von ihren Inhabern innerhalb der Ausübungsfrist jederzeit ausgeübt werden, Europäische Optionen dagegen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich am Laufzeitende.

Synonym

American Style
Amtlicher Markt
Der Amtliche Markt ist am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben. Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.
Änderung der Indexzusammensetzung
Indizes spiegeln die Entwicklung einer Branche oder eines Marktes wider. Ihre Zusammensetzung wird daher regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen innerhalb des Referenzraumes angepasst. So werden z. B. Aktien, deren Marktkapitalisierung und Börsenumsatz auf Basis des Freefloat zugenommen haben, in einen Index aufgenommen; andere Unternehmen scheiden aus dem Index aus. Außerordentliche Ereignisse wie Notierungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Notierungsaufnahmen führen ebenfalls zu einem Austausch der Werte in einem Index.

Änderungen in der Zusammensetzung des DAX®-Index werden planmäßig nur im September, bei MDAX® und TecDAX® zusätzlich auch im März vorgenommen. Bei SDAX® kann sich die Zusammensetzung an jedem Verkettungstermin, d. h. im März, Juni, September und Dezember, ändern.
 
Darüber hinaus kann ein Unternehmen außerhalb der ordentlichen Überprüfungstermine aus dem Index genommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung und Börsenumsatz nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen zählt, bzw. aufgenommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung oder Börsenumsatz eines der 25 größten Unternehmen ist. Ein Austausch erfolgt dann zum nächsten Verkettungstermin.

Alle aktuellen Indextermine sind auf der Website boerse-frankfurt.de/termine zu finden.

Angebotskurs
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht den Briefkurs entweder per Ausruf auf dem Parkett oder durch Einstellung in das offene Orderbuch eines elektronischen Handelssystems.

Synonyme: Briefkurs
Angebotskurs Anleihe
Anleihen werden vor allem von Ländern, Banken oder Unternehmen ausgegeben. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.

Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:

- Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
- Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
- Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
     
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt und fundiertes Know-how zu dieser Anlageklasse finden Sie auf boerse-frankfurt.de/anleihen.

Synonyme

Bond
festverzinstliches Wertpapier
Obligation
Rentenpapier
Schuldverschreibung

Anleihe
Anleihen werden von der „öffentlichen Hand“, von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.

Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:

Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)

Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)

Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)

Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Anleihen.

Synonyme

Bond
festverzinsliches Wertpapier
Obligation
 Rente(npapier)
Schuldverschreibung.
Arbeitskreis Aktienindizes
Der Arbeitskreis Aktienindizes berät den Vorstand der Deutschen Börse auf Basis fester Indexregeln bei der Zusammensetzung der Auswahlindizes der Deutschen Börse wie DAX®, MDAX®, TecDAX® oder SDAX® sowie bei der Gestaltung der entsprechenden Indexregeln. Das Gremium besteht aus Mitarbeitern der Deutschen Börse sowie Vertretern von führenden nationalen und internationalen Finanzinstituten und tritt jeweils am dritten Arbeitstag im März, Juni, September und Dezember zusammen.

Synoym

Indexzusammensetzung
Änderung der Aktienindizes
Arbitrage
Es werden zwei Arten von Arbitrage unterschieden: Differenz- und Kapitalmarktarbitrage. Bei einer Differenzarbitrage kaufen Marktteilnehmer Wertpapiere an einer Börse zu einem günstigen Preis und verkaufen sie zeitgleich an einer anderen Börse zu einem höheren Preis. Dadurch steigt die Nachfrage und somit der Preis des Wertpapiers am Ort mit dem niedrigeren Preis. An der Börse mit dem höheren Preis sinkt der Kurs des Wertpapiers aufgrund des höheren Angebots. Dadurch gleichen sich die Preise an den unterschiedlichen Börsenplätzen an.

Die Kapitalmarktarbitrage (auch: Kassa-Futures-Arbitrage) bezeichnet die Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem Wertpapier zur selben Zeit am Kassa- und am Terminmarkt besteht. Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben Tag auslaufende Option auf eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder über den Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu verkaufen.
Art
Art beschreibt die Marktmeinung hinter einem Anlage- oder Hebelprodukt. Long, Call bzw. Bull setzt auf steigende Kurse, Short, Put bzw. Bär setzt auf fallende Kurse.
AS-Fonds
„AS“ steht für „Altersvorsorge-Sondervermögen“. Da das Ziel von AS-Fonds der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ist, gibt der Gesetzgeber Grundstrukturen für die Zusammensetzung der AS-Fonds aus Aktien, Anleihen, Immobilien und liquiden Mitteln vor. Der Fonds ist somit nicht auf bestimmte Anlageformen ausgerichtet; Schwerpunkt der Anlagen sollten jedoch Substanzwerte sein. Erträge werden grundsätzlich thesauriert.

Beim Kauf eines Fondsanteils ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet, dem Anleger einen Sparplan mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren anzubieten. Dieser sieht regelmäßige Einzahlungen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Am Ende der Laufzeit wählt der Anleger zwischen einer einmaligen Auszahlung oder einem Auszahlungsplan mit monatlich festgelegten Beträgen.
Ask
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Ask durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems oder durch Ausruf auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Verkaufskurs von den Emittenten gestellt. Synonym: Verkaufskurs, Briefkurs Gegensatz: Bid
Asset-Backed-Security
Bei Asset-backed Securities (ABS) verkauft ein Unternehmen, meist eine Bank, einen Teil seiner Forderungen an eine eigens für dieses Finanzierungsmodell gegründete Tochtergesellschaft. Diese refinanziert sich durch die Ausgabe von ABS. Die Zahlungsansprüche der Käufer an die ABS werden durch den Bestand an Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf die Tochtergesellschaft übertragen worden sind. Die Emission von ABS ist auch auf Forderungen möglich, die in Raten bezahlt werden, z. B. Forderungen aus Leasing-Finanzierungen, Autokrediten mit längerer Laufzeit, gesicherten Konsumentenkrediten und ähnlichen Forderungen. ABS werden getilgt, sobald die Forderungen durch die Schuldner beglichen wurden. Durch die Finanzierung über ABS beschaffen sich Unternehmen Liquidität und senken ihre Finanzierungskosten.
Aufgeld (Optionsscheine)
Das Aufgeld wird ermittelt, um einen Optionsschein zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bewerten. In der Regel wird zur besseren Einschätzung des Optionsscheins das Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen.

Beispiel: Ausstattung eines Call-Optionsscheins auf eine Aktie
Aktueller Kurs des Optionsscheins: 40 €
Aktueller Kurs der Aktie (Basiswert): 150 €
Basispreis: 100 €

Das Optionsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis Aktien zu Optionsscheinen. In diesem Fall nehmen wir eine Aktie pro zwei Optionsscheine an:
Optionsverhältnis = 1 Aktie : 2 Optionsscheine = 0,5
Die Restlaufzeit beträgt zwei Jahre.

So wird das Aufgeld berechnet:
Kurs des Optionsscheins : Optionsverhältnis = 40 € : 0,5 = 80 €
Basispreis + 80 € – Aktienkurs = 100 € + 80 € – 150 € = 30 €
(30 € : Aktienkurs) * 100 = (30 € : 150 €) * 100 = 20%
Jährliches Aufgeld = 20 % : Restlaufzeit in Jahren = 20 % : 2 = 10 %

Für den Optionsschein zahlen Investoren also ein Aufgeld von jährlich 10 Prozent.
Aufzinsungspapier
Ein Aufzinsungspapier ist ein festverzinsliches Wertpapier, dessen Zinsen nicht während der Laufzeit, sondern erst zum Laufzeitende an die Inhaber ausgezahlt werden. Dieses Verfahren kann aus steuerlichen Gründen interessant sein. Ein Beispiel für Aufzinsungspapiere sind Bundesschatzbriefe vom Typ B.
Auktion
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.

Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:

Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.

Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.

Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.

Gegensatz: "Market Maker"-Prinzip
Auktionsprinzip
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.

Auch das elektronische Handelssystem Xetra® ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:

Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.

Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.

Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.

Gegensatz: "market maker"-Prinzip
Aus dem Geld (Optionsscheine)
Eine Option ist aus dem Geld, wenn bei einem Call der Basispreis zum Betrachtungszeitpunkt über dem Kurs des Basiswertes liegt bzw. bei einem Put darunter. Die Option hat in diesen Fällen keinen inneren Wert.
Ausbruchs-Gap
Gap ist ein Begriff aus der charttechnischen AnalyseChartanalyse und beschreibt eine Lücke in einem Kurschart durch einen Kurssprung. Bei einem Ausbruchs-Gap (Breakaway Gap) kommt es zu einem Kurssprung über bzw. unter eine Trendlinie innerhalb eines Seitwärtstrends oder aus einer Formation heraus, der in der Regel von einem steigenden Handelsvolumen unterstützt wird. werden sollte . Der Ausbruchs-Gap deutet auf eine weitere Kursentwicklung in diese Richtung hin.
Ausgabeaufschlag (XTF)
Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.

Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Spezialisten fortlaufend Preise für die Fondsanteile und es fällt kein Ausgabeaufschlag an.

Synonym

Emissionspreis
Ausgabepreis
Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten, außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.

Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Market Maker fortlaufend Preise für die Fondsanteile.

Alle aktuellen Fondspreise an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com/fonds
Auskunftsrecht des Aktionärs
Das Auskunftsrecht gehört zu den Grundrechten eines Aktionärs, die mit der Beteiligung an einem Unternehmen durch Aktienbesitz einhergehen. Diese Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Das Auskunftsrecht des Aktionärs gilt nicht, wenn der Vorstand sich durch die Auskunft strafbar macht oder die Auskunft der Gesellschaft bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen schadet. Bestimmungen zu den Grundsätzen der Auskunft sind im Aktiengesetz § 131 geregelt.
Auslandsanleihen
Auslandsanleihen werden von europäischen Emittenten im Ausland oder von ausländischen Emittenten in Europa begeben. Im Vergleich zu europäischen Anleihen in Euro haben Auslandsanleihen ein zusätzliches Wechselkursrisiko.

Ausreißer-Gap
Ausreißer-Gaps treten auf, wenn die "Masse" den Trend erkannt hat und an sein Fortbestehen glaubt. Dies ist typischerweise in der Mitte des Trends der Fall.
Ausschüttung
Unternehmen zahlen oft einen Teil des erwirtschafteten Gewinns an die Anteilseigner aus. Bei Aktiengesellschaften geschieht das in Form von Dividenden.

Als ausgeschüttetes Kapital gelten auch Zinsen, Bonifikationen, Gratisaktien und Verkaufserlöse, die an die Anteilseigner ausgezahlt werden. Bei Fonds werden die anfallenden Renditen entweder an die Anteilseigner ausgeschüttet oder thesauriert, also einbehalten und weiter zur Erreichung des Anlageziels des Fonds eingesetzt.
Aussetzung der Kursnotierung
Der Handel von Wertpapieren kann vorübergehend ausgesetzt werden. Über die Aussetzung entscheidet die Börsengeschäftsführung. Eine Kursaussetzung signalisiert Anlegern, dass für ein Wertpapier Umstände eingetreten oder zu erwarten sind, die für dessen Bewertung erhebliche Bedeutung haben. Bei einer Kursaussetzung werden alle vorliegenden Orders gelöscht. Die Handelsaussetzung sollte stets so kurz wie möglich sein, jedoch so lange andauern, bis die aktuellen Umstände möglichst allen Anlegern bekannt sind.

Aktuelle Handelsaussetzungen werden auf boerse-frankfurt.de in den Bekanntmachungen gemeldet und im Xetra Newsboard veröffentlicht.

Synonym

Handelsaussetzung
Ausübung (Optionsscheine)
Man spricht von Ausübung, wenn Inhaber einer Option oder eines Optionsscheines ihr Kauf- (Call) oder Verkaufsrecht (Put) zum Basispreis wahrnehmen. Das Optionsrecht kann bei einer amerikanischen Option an jedem Bankarbeitstag während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden; bei einer europäischen Option ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit möglich. Die Emissionsbedingungen können eine Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume (Ausübungsfrist) vorsehen.

Synonym

Ausübungspreis
Ausübungsfrist (Optionsscheine)
Inhaber einer Option oder eines Optionsscheins können innerhalb der Ausübungsfrist von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen, d. h., sie können in diesem Zeitraum eine bestimmte Menge des Basiswertes zum vereinbarten Kurs kaufen (Call) oder verkaufen (Put). Am Tag der Fälligkeit erlischt das Optionsrecht.

Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine sehen eine automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist vor.
Automatische Ausübung
Bei der automatischen Ausübung wird am Ausübungstag (amerikanische Option) bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist (europäische Option) der innere Wert eines Optionscheins festgestellt und an die Inhaber ausgezahlt. Ein positiver innerer Wert liegt vor, wenn der Optionsschein am Geld ist, d.h. wenn der Basispreis unter dem aktuellen Kurs des Basiswertes liegt. Die automatische Ausübung ist in den Ausstattungsmerkmalen des Optionsscheins festgelegt.