Obligationen
Anleihen werden von der "öffentlichen Hand", von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe teilt sich auf kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Synonyme: Bonds, Festverzinsliche Wertpapiere, Renten, Schuldverschreibungen
Omega (Optionsscheine)
Das Omega gibt den Prozentsatz an, um den sich der Kurs eines Optionsscheins
bei einer Preisßnderung des Basiswertes um ein Prozent theoretisch
verändert. Im Gegensatz zum einfachen Hebel, der eine gleich starke absolute
Preisänderung von Optionsschein und Basiswert unterstellt, misst das
Omega durch die Berücksichtigung des Delta die tatsächliche Hebelwirkung
des Optionsscheins.
Open Market (Freiverkehr)
Im Open Market (Freiverkehr) an der Börse Frankfurt werden neben
deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher
und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt.
Er ist am 1. Mai 1987 durch den Zusammenschluss des „Geregelten Freiverkehrs“
und des „Ungeregelten Freiverkehrs“ entstanden. Der Freiverkehr ist kein
organisierter Markt i. S. v. § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis
für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den
Freiverkehr. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und kaum Folgepflichten
für den Emittenten.
Wesentliche Einbeziehungskriterien:
Antrag auf Einbeziehung: Er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden
Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an welchem in- oder ausländischen
organisierten Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt werden.
Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der
Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines Exposés
vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht.
Der Antrag auf Einbeziehung eines Emittenten muss schriftlich von einem an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen ➔ Marktteilnehmer gestellt werden.
Der Antragsteller hat die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände
bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und
schriftlich zu informieren.
Publikationssprache ist Deutsch oder Englisch.
Seit Oktober 2005 wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet. Der Entry
Standard ist ein Teilbereich des Open Market mit erhöhten Transparenzstandards.
Open Outcry
Beim Open Outcry werden Wertpapierpreise und -umsätze per Zuruf oder
Handzeichen übermittelt.
Opération blanche
Der Grundgedanke der Opération-blanche-Methode: Bei einem bestimmten
Anlagebetrag wächst der Aktienbestand aus sich heraus, d. h. ohne zusätzliche
Mittel von außen. Dabei werden neue Aktien durch Dividendenzahlungen und den
Verkauf von Bezugsrechten finanziert. Dazu werden z. B. bei einer
Kapitalerhöhung so viele Bezugsrechte verkauft, dass die jungen Aktien ohne
zusätzlichen eigenen Mitteleinsatz gekauft werden können. So vergrößert sich
die Anzahl der Aktien, der absolute Anlagebetrag bleibt jedoch vor und nach
der Kapitalerhöhung gleich.
Operativer Gewinn
Der operative Gewinn ist der Gewinn, den ein Unternehmen mit seinen Geschäftsfeldern
erzielt, z.B. aus dem Verkauf selbst hergestellter Produkte. Zum operativen
Gewinn gehören nicht Verkaufserlöse von Tochtergesellschaften und
Firmenanteilen oder Erträge aus Finanzanlagen.
Option
Eine Option ist das verbriefte Recht, aber nicht die Pflicht, eine bestimmte
Menge eines Basiswertes (z. B. Aktien) zu einem vereinbarten Preis
(Basispreis) innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu einem bestimmten
Zeitpunkt zu erwerben (Kaufoption/Call) oder zu veräußern (Verkaufsoption/Put).
Optionen sind eigenständige Finanzinstrumente aus der Gattung der
Termingeschäfte. Der Optionskäufer zahlt dem Verkäufer für das
Ausübungsrecht einen Optionspreis (Optionsprämie). Dafür verpflichtet
sich der Verkäufer, wenn die Option ausgeübt wird, den Basiswert gegen Zahlung
des Basispreises bereitzustellen oder zu übernehmen. Nimmt der
Optionsinhaber sein Ausübungsrecht aber nicht in Anspruch, erlischt das
Optionsrecht am Ende der Laufzeit und die Option verfällt. Da die Entscheidung zur
Ausübung allein der Käufer des Optionsrechts trifft, wird diese
Gattung von Termingeschäft auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet.
Optionsanleihe
Optionsanleihen unterscheiden sich von normalen Anleihen durch die Zugabe von
Optionsscheinen. Diese berechtigen den Inhaber, Aktien des Emittenten in der Regel
nach einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Kurs zu beziehen. Mit Beginn
der Optionsfrist kann der Anleger über die Optionsscheine getrennt verfügen
und diese an der Börse verkaufen. Die Anleihen notieren anschließend mit
dem Kurszusatz „ex“.
Emittenten profitieren von den relativ günstigen Fremdkapitalzinsen, die
sie bei einer Optionsanleihe zahlen. Zusätzlich erhalten sie Eigenkapital
zu einem vergleichsweise hohen Ausgabekurs, falls die Option ausgeübt wird.
Anleger profitieren neben den festen Zinszahlungen von Kurssteigerungen der
Aktie.
Optionsprämie
Synonyme: Optionspreis, Prämie, Premium. Die Höhe der Optionsprämie
wird durch den inneren Wert der Option und den Zeitwert bestimmt. Zur
rechnerischen Bestimmung eines fairen Optionspreises werden in der Regel
Optionspreismodelle wie das Black-Scholes-Modell benutzt.
Optionspreis
Die Höhe des Optionspreises wird durch den inneren Wert der Option und den Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung eines fairen Optionspreises werden in der Regel Optionspreis-Bewertungsmodelle, wie das Black-Scholes-Modell, benutzt.
Der Optionspreis wird auch als Optionsprämie bezeichnet.
Synonyme: Optionprämie, Prämie, Premium
Optionsschein
Es gibt zwei Arten von Optionsscheinen: Optionsscheine aus Optionsanleihen
(traditionelle Optionsscheine) und sog. Naked Warrants.
Traditionelle Optionsscheine werden in Verbindung mit der Emission einer
Optionsanleihe begeben, verbriefen jedoch selbstständige Rechte. Der Emittent
des Optionsscheins ist gleichzeitig Emittent des Basiswertes. Traditionelle
Optionsscheine werden an einer Börse gehandelt und können amtlich notieren.
Naked Warrants sind Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission einer
Optionsanleihe und vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern begeben
werden, wobei diese nicht Emittent des Basiswertes sein müssen.
Inzwischen sind Naked Warrants die bei weitem gebräuchlichste Optionsscheinform.
Rechtlich handelt es sich dabei um verbriefte Schuldverschreibungen.
Investoren verwenden sie meist, um bestimmte Handelsstrategien umzusetzen, seltener
als Absicherungsinstrument.
Einen aktuellen Marktüberblick über den Handel mit Optionsscheinen
finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich
Hebelprodukte .
Optionsverhältnis
Synonym: Bezugsverhältnis
Order
Eine Order muss folgende Angaben enthalten, damit sie bearbeitet werden kann:
Wertpapierkennnummer (WKN), ISIN oder Symbol
Auftragsart (Kauf/Verkauf)
Auftragsvolumen (Stück/Nominal)
Limit oder Billigst/Bestens
Ordergültigkeit
Börsenplatz oder Plattform (z. B. Xetra®)
Es gibt limitierte und unlimitierte Orders: Limitierte Orders enthalten einen
maximalen Preis (Kaufauftrag) bzw. einen Mindestpreis (Verkaufsauftrag); für
unlimitierte Orders gilt die Maßgabe, sie billigst (Kaufaufträge) bzw. bestens (Verkaufsaufträge)
zum nächstmöglichen Preis auszuführen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Order für alle Werte zu
limitieren und sich so vor allzu großen Kursschwankungen zu schützen.
Zusätzlich ist es möglich, sog. Stop-Orders zu setzen, die ausgeführt
werden, sobald eine bestimmte Kursschwelle erreicht oder unterschritten ist.
Orderbuch
In einem Orderbuch werden alle Aufträge gesammelt und nach Kauf- und
Verkaufsaufträgen sowie Limits sortiert. Auf Basis dieser Auftragslage
ermittelt der Skontroführer den Börsenpreis.
In vollelektronischen Handelssystemen werden die Preise nach vorgegebenen
Algorithmen festgestellt.
Heutzutage werden Orderbücher in elektronischer Form geführt. Das
Orderbuch im Parketthandel ist nur bestimmten Personengruppen, das Orderbuch
des Handelssystems Xetra® dagegen für alle Handelsteilnehmer einsehbar (offenes
Orderbuch).
Orderbuchstatistik
Die Orderbuchstatistik der Deutschen Börse erfasst alle Umsätze im Orderbuch von Xetra® und Xontro (Präsenzhandel). Die Statistik zählt alle Umsätze einfach.
Ordergültigkeit
Tagesgültige (Good-for-day-Order) gelten nur für den laufenden Handelstag, an
dem sie aufgegeben werden.
Datumsbezogene (Good-till-date-Order) sind bis zu einem angegebenen Datum
gültig.
Unbefristete (Good-till-canceled-Order) bleiben so lange im Orderbuch, bis sie
ausgeführt oder manuell annulliert werden, oder nach 90 Tagen gelöscht werden.
In Bezug auf die Gültigkeit gibt es folgende Orderzusätze: tagesgültig
(Good-for-day), gültig bis zu einem bestimmten Datum (Good-for-date) oder
unbefristet (Good-till-cancel). Dabei bleiben offene Order maximal 90 Tage
stehen.
Ein Beispiel: Wenn Sie Ihren Auftrag für die 100 XY-Aktien noch am gleichen
Handelstag ausgeführt haben wollen, geben Sie tagesgültig als Zusatz an. Kommt
die Order nicht zur Ausführung, wird sie bei Handelsende gelöscht. Geben Sie
eine tagesgültige Order außerhalb der Handelszeit auf, dann gilt der Zusatz
für den nächsten Handelstag. Sie sollten darauf achten, ob - wie bei einigen
Online-Banken und Brokern üblich - eine bestimmte Gültigkeit voreingestellt
ist. Falls Sie dies übersehen, könnte Ihnen z. B. bei einem automatisch
‚tagesgültigen‘ Auftrag passieren, dass Ihre Order nicht ausgeführt wird – vor
allem, wenn es sich um einen Nebenwert mit geringer Handelsaktivität handelt
oder Ihr Limit sehr eng war.
Orderrouting
Banken übermitteln ihre Wertpapierorders zumeist elektronisch über Xontro
an den Parketthandel oder über eine Orderrouting-Schnittstelle an das
Handelssystem Xetra®.
Ordertyp
Market-Orders werden zum bestmöglichen Kurs ausgeführt. Sind es Billigst-Kaufaufträge, so werden die Papiere zum geringstmöglichen Kurs gekauft. Bei Bestens-Verkaufsaufträgen werden die Papiere zum höchstmöglichen Kurs verkauft.
Bei einer Limit-Order dagegen geben Sie eine Preisober- bzw. -untergrenze an, bis zu der der Auftrag ausgeführt werden soll.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie wollen 100 Aktien von der XY AG. Der Kurs des Titels liegt zu diesem Zeitpunkt bei 10 Euro. Wenn Sie dies bei Ihrer Bank als Market-Order in Auftrag geben, dann bekommen Sie die von Ihnen gewünschten 100 Stück zu dem Preis, zu dem sie gegenwärtig im Orderbuch erhältlich sind. Das kann dann durchaus ein höherer Kurs sein. Mit einer Limit-Order können Sie den Kaufpreis nach oben begrenzen, etwa bei 10,10 Euro.
Limit-Orders sind in der Regel günstiger für die Anleger, besonders bei Titeln in „engen“ Märkten oder mit hoher Volatilität. Hier kann es leicht passieren, dass man zu übersteigerten Ausreißerkursen bedient wird. Liegt jedoch das Hauptinteresse eines Investors auf der Ausführung, so ist eine Market-Order empfehlenswerter.
Verluste stoppen
Eine der wichtigsten Begrenzungsform für Privatinvestoren ist der Stopp-Zusatz. Mit diesem Instrument sollen mögliche Verluste oder angefallene Gewinne geschützt werden. Eine Stopp-Order ist ein Auftrag, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, sobald sie auf einen vorher festgelegten Preis sinken oder steigen, den so genannten Stoppkurs. Ist dieser Kurs einmal erreicht, geht der Auftrag als normale Market-Order in das Orderbuch und wird zum bestmöglichen Preis ausgeführt. Dabei unterscheidet man zwischen einer Stop-sell- und einer Stop-buy-Order.
Eine Stop-sell-Order – ein Stoppauftrag zum Verkauf - wird unter den gegenwärtigen Kurs gesetzt. Die Order tritt nur dann in Kraft, wenn der Wert zum Stopppreis oder darunter gehandelt wird. Sie verwandelt dann zu einer Bestens-Verkaufs-Order. Wenn Stop-sell-Orders zur Verlustbegrenzung eingesetzt werden, bezeichnet man sie auch als Stop-loss-Auftrag.
Das bedeutet: Sie haben Ihre 100 Titel der XY-Aktie zu 10 Euro gekauft. Das Papier steigt zunächst bis auf 15 Euro und gibt dann wieder etwas nach. Sie möchten aber den bereits gemachten Gewinn nicht vollständig verlieren, deswegen setzen Sie eine Stop-sell-Order bei 13,50 Euro. Sollte dieser Kurs erreicht werden, wird die Order bestmöglich ausgeführt.
Eine Stop-buy-Order - ein Stoppauftrag zum Kauf – wird über den gegenwärtigen Kurs gesetzt. Die Order tritt nur dann in Kraft, wenn der Markt zum Stopppreis oder darüber gehandelt wird. Sie wird dann zu einer Billigst-Kauf-Order.
Beispielsweise: Die XY-Aktie liegt bei 8 Euro. Sie glauben, dass sie mittelfristig großes Potential hat, wollen aber erst dann in den Titel einsteigen, wenn er sich etwas nach oben bewegt hat. Sie setzen eine Stop-buy-Order bei 10 Euro.
Der Vorteil von Stop-Orders liegt darin, dass Investoren nicht laufend den Markt und die Performance der jeweiligen Aktien überwachen müssen. Sie haben jedoch einen Nachteil: Sehr kurzfristige Kursrückschläge in einem Aufwärtstrend zum Beispiel können den Stopp auslösen. Man spricht in diesem Fall häufig von „unfreiwillig ausgestoppt werden“.
Außerdem sind Stopps keine Garantie zur Verlustbegrenzung. Denn sie werden bei Berührung des Stoppkurses in Market-Orders umgewandelt. Wenn dann keinen Gegenangebot vorliegt, wird der Auftrag gar nicht oder zu weit schlechteren Kursen als dem Stopppunkt ausgeführt werden. Dies passiert häufig bei Kursrutschen, wenn viele Investoren aus einem Wert ‚raus’ wollen.
Für beide Ordertypen gibt es drei weitere Zusatzarten: Zum einen sind das die Begrenzungen der Geltungsdauer mit den sogenannten Gültigkeitsbeschränkungen, zum anderen die Bestimmungen, wie eine Order im fortlaufenden Handel ausgeführt werden soll. Hinzu kommen Handelsbeschränkungen, die eine Order auf den fortlaufenden Handel oder auf eine der mehrfach täglichen Auktionen festlegen.
Banken bieten häufig nicht alle Orderzusätze an. Im Börsenspiel sind aus Gründen der Komplexität nur die Typen Market- und Limit-Orders eingerichtet.
Outperformance-Zertifikat
Outperformance-Zertifikate ermöglichen Anlegern eine überproportionale Gewinnentwicklung
im Vergleich zu einem Direktinvestment in eine Aktie, einen Rohstoff oder
einen Index. Klassische Outperformance-Zertifikate sind mit einem Basispreis
und einer Partizipationsrate ausgestattet. Beide Merkmale werden bei der
Emission festgelegt. Ab der Kursschwelle reagiert der Preis des Zertifikats mit
einer Partizipationsrate von über 100 Prozent auf die Kursentwicklung des
Basiswertes. Für diese erhöhte Gewinnchance verzichten Investoren im
Gegenzug auf die Vereinnahmung einer eventuell gezahlten Dividende. Diese wird
in eine Optionskomponente investiert, die die Outperformance verursacht. Die
höhere Partizipationsrate gilt oberhalb der Kursschwelle auch bei
Verlusten. Unterhalb des Basispreises gehen die Anleger kein größeres Risiko als
beim Direktinvestment ein. Bei Fälligkeit bekommt der Investor pro
Zertifikat mindestens den Kurswert der Aktie zurückgezahlt.
Subtypen des Outperformance-Zertifikats sind Protect-Outperformance- und
Bandbreiten-Zertifikate, die zudem mit Sicherheitsschwellen ausgestattet sind.
Gängige Markennamen der Emittenten sind Express-, Sprint-, Bandbreiten-, Sidestep-,
Double Chance- und Touchdown-Zertifikate.
Over-the-Counter-Markt (OTC-Markt)
Ein Over-the-Counter-Markt ist nicht lokalisiert und hat keine festen
Handelszeiten. Die Preise werden an diesem Markt frei ausgehandelt. Die
Transaktionen finden außerhalb der Verantwortung einer Börse statt,
unterliegen aber den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den
Wertpapierhandel.
In den USA ist der „over-the-counter market“ der dortige Freiverkehrsmarkt für
Aktien und Anleihen im Interbankenhandel.