Gleichberechtigung

Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Seit 1. Mai 2015 gilt das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Anteil von Frauen an Führungspositionen erhöhen.

Für börsennotierte Gesellschaften erwächst hieraus die Pflicht spätestens zum 30. September 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Dabei darf die Zielgröße nicht hinter dem Status quo zurückbleiben (Verschlechterungsverbot). Die selbstgesetzten Ziele sind in der ersten Phase an die Frist 30. Juni 2017 gebunden. Die anschließenden Fristen dürfen nicht länger als 5 Jahre sein. Über die Zielgrößen und ihre Erreichung ist öffentlich zu berichten. Dem kommt die Nordex SE hiermit nach:

Der Vorstand der Nordex SE hat beschlossen, den Frauenanteil in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 31. Dezember 2016 auf 15% zu erhöhen. Hierfür wurden bereits geeignete Maßnahmen beschlossen und eingeführt. Derzeit liegt der kumulierte Frauenanteil in den beiden ersten Führungsebenen der Nordex-Gruppe bei knapp 11%.