Glossar

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Quelle: Deutsche Börse AG

Fairer Wert
Der faire Wert ist eine Kennzahl für die Bewertung von Optionen und Optionsscheinen und wird auf Basis optionspreistheoretischer Modelle berechnet. In diesen Wert fließen auch Parameter ein, die sich nicht aus dem Kurswert eines Optionsscheins ableiten lassen. Dazu gehören die Volatilität des Basisinstruments, das Zinsniveau und die Dividendenrendite.
Grundsätzlich geht man davon aus, dass ein Finanzinstrument mit gleichen Ausstattungsmerkmalen, z. B. Laufzeit, Zins oder Basiswert, nur einen Preis haben kann („Law of one Price“-Prinzip). Ist das Wertpapier nicht fair bewertet, so haben Anleger die Möglichkeit, Preisdifferenzen auszunutzen und dadurch Arbitrage-Gewinne zu erzielen.

Synonyme

Theoretischer Wert
fairer Preis
fair Value
richtiger Preis
Fälligkeit
Die Fälligkeit beschreibt das Ende der Laufzeit und stellt das letztmögliche Datum dar, zu dem ein Optionsschein ausgeübt werden kann. Der letzte Handelstag liegt in der Regel bereits einige Tage vor diesem Datum, so dass anschließend nur noch die Kontrahierung mit dem Emittenten möglich ist. In den Optionsscheinbedingungen vieler Emittenten wird die automatische Ausübung des Optionsrechts am Ende der Laufzeit vorgesehen, falls ein positiver Differenzbetrag vorliegt. Trotzdem sollte der Anleger die Fälligkeit ständig überwachen und insbesondere bei abnehmender Restlaufzeit seine Strategie rechtzeitig anpassen.
FBF
Die Fördergesellschaft für Börsen und Finanzmärkte in Mittel- und Osteuropa mbH (FBF) wurde im Jahre 1992 im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der Bundesregierung, der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen, der Kreditwirtschaft und der Maklerschaft gegründet. Die Gesellschaft führt - finanziert aus Mitteln des TRANSFORM-Programms der Bundesregierung und der Deutsche Börse AG - im öffentlichen Auftrag Beratungs- und Ausbildungsprojekte im Bereich Wertpapiermarkt in zahlreichen Staaten Mittel- und Osteuropas durch.
Festpreisverfahren
Beim Festpreisverfahren wird der Emissionspreis anhand der fundamentalen Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der Börsenbewertung vergleichbarer Unternehmen sowie der allgemeinen Marktsituation ermittelt und im Verkaufsprospekt veröffentlicht. Anleger können ihre Kaufwünsche innerhalb der Zeichnungsfrist zu diesem Preis abgeben. Inzwischen werden häufiger alternative Verfahren wie das Bookbuilding genutzt.
Festverzinsliche Wertpapiere
Anleihen
Filing
Beim Filing muss eine Aktiengesellschaft (AG) die Zulassungsunterlagen bzw. den Emissionsprospekt und die Zulassungsfolgepflichten (zum Beispiel den Quartalsbericht) bei einer Börse einreichen. Ein Filing, übersetzt ablegen, einheften oder einreichen, ist eine Mitteilung kursrelevanter Informationen einer AG an die amerikanische Börsenaufsicht SEC. Dies ist vergleichbar mit der deutschen Ad-hoc-Meldung.
Fill-or-Kill (Orderzusatz)
Fill-or-Kill (deutsch: Erfülle oder Vernichte) ist ein Orderzusatz, mit dem Anleger festlegen, dass ein Auftrag vollständig in der gewünschten Stückzahl oder gar nicht ausgeführt wird. Ist eine vollständige Ausführung nicht möglich, wird die Order nicht in das Orderbuch eingestellt, sondern gelöscht. Fill-or-Kill verhindert nicht, wie häufig angenommen, Teilausführungen, da eine Order auch in mehreren Teilen mit unterschiedlichen Gegenüber dennoch komplett ausgeführt werden kann.
Finanztermingeschäft
Das wesentliche Kennzeichen von Finanztermingeschäften ist, dass die am Kassamarkt geltende Frist von zwei Börsen- bzw. Bankarbeitstagen für die Lieferung des Wertpapiers nicht gilt. Vor dem vereinbarten oder tatsächlichen Erfüllungstermin (Ausübungstag) handelt es sich um ein „schwebendes Geschäft“ im bilanztechnischen Sinne. Bei einem unbedingten Termingeschäft, z. B. bei einem Future, haben weder Verkäufer noch Käufer vor diesem Termin ihre Leistungen zu erbringen. Bei einem Optionsgeschäft muss der Käufer lediglich die Optionsprämie bezahlen.

Finanztermingeschäfte bieten oft höhere Renditechancen, sind aber gleichzeitig mit größeren Risiken verbunden und eignen sich deshalb nur für erfahrene Anleger.
Fixing
Beim börsentäglichen Fixing ab 10.30 bis etwa 12.00 Uhr wird in der Börse Frankfurt die amtliche Notierung der Kassakurse für alle börsennotierte Bundeswertpapiere festgestellt.

Fixing im weiteren Sinne bezeichnet die tägliche Feststellung des Kassakurses von einheitsnotierten Anleihen durch die betreuenden Skontroführer.
Floating Rate Notes
Eine Floating Rate Note ist ein festverzinsliches Wertpapier mit veränderbarer Verzinsung. Der Zinssatz wird jeweils für festgelegte Zeiträume, in der Regel drei bis sechs Monate, an einen Referenzzinssatz wie den EURIBOR angepasst. Der Vorteil von Floating Rate Notes liegt für Anleger darin, dass sie stets eine der aktuellen Kapitalmarktsituation angemessene Verzinsung erhält. Aus diesem Grund schwanken die Börsenkurse von Anleihen mit variabler Verzinsung weit weniger stark als die Kurse herkömmlicher Schuldverschreibungen.

Synonym

Floater
Floor (Optionsscheine)
Ein Floor gibt die Untergrenze an, bis zu der ein Put-Optionsscheininhaber an der Differenz zwischen Ausübungspreis und aktuellem Kurs für den Basiswert partizipiert.
Fonds
Investmentfonds oder auch Fonds genannt bündeln die Gelder vieler Anleger und investieren sie in Aktien, Anleihen und andere Anlageformen. Durch den Kauf von Fondsanteilsscheinen werden Anleger Miteigentümer an einem Fonds. Mit einem relativ geringen Betrag investieren sie gleichzeitig in verschiedene Anlagen und verteilen so ihr Risiko. Durch die Vielschichtigkeit der verfügbaren Fonds stehen Anlegern eine breite Auswahl an unterschiedlichen Anlageregionen, Branchen oder auch Strategien zur Auswahl.

Investmentfonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft, oder auch Investmentgesellschaft genannt, verwaltet. Das Vermögen eines Fonds wird bei einer Depotbank verwahrt und bildet ein Sondervermögen, das von dem eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt gehalten wird, und im Falle einer Insolvenz der Investmentgesellschaft nicht angetastet wird. Das Fondsvolumen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch erwirtschaftete Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne. Umgekehrt kann es durch Rückerstattung von Anteilen der Anleger oder Verluste auch fallen.

Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen ist bei der Kapitalanlagegesellschaft oder an der Börse möglich. Fondsanteile werden im klassischen Vertrieb meist mit einem Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten ausgegeben; dieser Ausgabeaufschlag entfällt im Börsenhandel. Die Erträge aus Dividenden oder Zinsen schüttet die Gesellschaft an die Anteilseigner aus oder legt sie wieder an (thesaurierende Fonds).

Fonds können aktiv oder passiv gemanagt werden. Bei aktiv verwalteten Fonds verfolgt das Management eine eigene Strategie und versucht mit dieser, die zuvor festgelegte Benchmark zu schlagen. Passiv verwaltete Fonds sind an die Wertentwicklung eines Index gekoppelt und werden deshalb häufig auch Indexfonds genannt. Nach Art der Anteilseigner unterscheidet man zwischen Publikumsfonds und Spezialfonds sowie offenen und geschlossenen Fonds.

Das Vermögen und die Anzahl der Anteilscheine sind bei offenen Fonds quasi unbegrenzt. Anteile können börsentäglich gehandelt werden. Die Beteiligung an geschlossenen Fonds ist meist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der Platzierungsphase, möglich. Nach Abschluss der Platzierung wird der Fonds geschlossen. Erwerber von Anteilen geschlossener Fonds werden Unternehmer mit allen Chancen und Risiken.

Einen Überblick zu allen Fonds im Börsenhandel finden Interessierte auf boerse-frankfurt.de/fonds.
Fondsvermögen (XTF)
Beim fortlaufenden Handel werden Wertpapierpreise je nach Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Die Notierung eines Wertes im fortlaufenden Handel im elektronischen Handelssystem Xetra® ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse. Um dort zum fortlaufenden Handel zugelassen zu werden, kann es bei unzureichender Liquidität erforderlich sein, mindestens einen Designated Sponsor zu verpflichten. Bei Wertpapieren, die nicht im fortlaufenden Handel notiert sind, findet der Handel einmal am Tag in einer Auktion statt. Im Präsenzhandel wird dieser Preis als Kassakurs bezeichnet, im Xetra-Handel als Auktionspreis (One-Auction-only).

Auf boerse-frankfurt.de können Sie aus den Stammdaten des jeweiligen Wertpapiers ersehen, wie ein bestimmter Wert gehandelt wird.
Fortlaufender Handel
Beim fortlaufenden Handel werden Wertpapierpreise je nach Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Die Notierung eines Wertes im fortlaufenden Handel im vollelektronischen Handelssystem Xetra® ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse. Um dort zum fortlaufenden Handel zugelassen zu werden, kann es bei unzureichender Liquidität erforderlich sein, mindestens einen Designated Sponsor zu verpflichten. Bei Papieren, die nicht im fortlaufenden Handel notiert sind, findet der Handel einmal am Tag in einer Auktion statt. Im Präsenzhandel wird dieser Preis als Kassakurs bezeichnet, im Xetra-Handel als Auktionspreis (One-Auction-only).

Auf boerse-frankfurt.com können Sie aus den Stammdaten des jeweiligen Wertes (aufrufbar z. B. über die Kurssuche) ersehen, wie ein bestimmter Wert gehandelt wird.
Forward
Bei einem Forward vereinbaren die Geschäftspartner individuell die Art und den Preis des Handelsobjekts, die Liefermenge sowie den Fälligkeitszeitpunkt miteinander. Durch die variablen Ausgestaltungsmöglichkeiten sind Forwards schwerer handelbar. Die Sicherheitsleistungen müssen individuell vereinbart werden, da der Geschäftspartner – und nicht die Clearingstelle – das Risiko trägt.
Freefloat Freefloat-Definition der Deutsche Börse für Indizes

Mit der Verkettung im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Free-Float-Gewichtung umgestellt. Gleichzeitig wurde die Trennung der verschiedenen Aktiengattungen in allen Indizes vorgenommen, d.h. alle Gattungen eines Unternehmens werden seitdem getrennt betrachtet. Jeweils nur die größere bzw. liquidere Gattung kann in einen Auswahlindex aufgenommen werden.Für die Ermittlung des Streubesitzanteils (so genannter „Freefloat') für die Gewichtung der jeweiligen Aktien-Gattung eines Unternehmens in den Indizes gilt folgende Definition:

1. Alle Anteile eines Anteilseigners, die kumuliert mindestens 5 Prozent des auf eine Aktiengattung entfallenden Grundkapitals einer Gesellschaft ausmachen, gelten als Festbesitz. Als Anteile eines Anteilseigners gelten auch Anteile,

  • die die Familie (i. S. d. §15a WpHG) des Anteilseigners besitzt
  • für die ein Pooling vereinbart wurde, an dem der Anteilseigner beteiligt ist
  • die von einem Dritten für Rechnung des Anteilseigners verwaltet oder verwahrt werden
  • die einem Unternehmen gehören, das der Anteilseigner i. S. d. § 22 Abs. 3 WpHG kontrolliert.

2. Als Festbesitz gelten – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – auch alle Anteile eines Anteilseigners, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Sperrfrist von mindestens sechs Monaten hinsichtlich ihrer Veräußerung durch den Anteilseigner unterliegen. Dies gilt nur für die Zeit während der Sperrfrist. Die Anteile i. S. d. Satzes 1 zählen zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1. Aktien, die sich im Besitz des Unternehmens selbst befinden (Treasury Shares) gelten ebenfalls unabhängig von der Höhe des Anteils als Festbesitz.

3. Nicht als Festbesitz gelten – sofern der Anteil 25 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet – alle Anteile, die von

  • Vermögensverwaltern und Treuhandgesellschaften
  • Fonds und Pensionsfonds
  • Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentgesellschaften in ihrem jeweiligen Sondervermögen

mit kurzfristigen Anlagestrategien gehalten werden. Als nicht kurzfristig gehaltene Anteile gelten u.A. Anteile, bei denen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb die Eigner eindeutig und öffentlich erklärt haben, strategische Ziele zu verfolgen und nachhaltig Einfluss auf die Unternehmenspolitik und Geschäftstätigkeit nehmen zu wollen. Ebenso gelten als nicht kurzfristig gehaltene Anteile solche Anteile, die im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots erworben wurden. Dies gilt nicht, soweit diese Anteile nach Ziffer 1 verwaltet oder verwahrt werden oder für Wagniskapitalgesellschaften (so genannte „Venture Capital-Gesellschaften“) oder ähnlichen Zwecken dienende Vermögen. Die Anteile i.S.d. Satzes 1 zählen nicht zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1.

4. Im Falle von laufenden Übernahmen werden für die Bestimmung des Free Float zusätzlich auch Aktienpakete berücksichtigt, die auf die Anteilseigner im Rahmen von Termingeschäften Zugriff haben, sofern diese gesetzlich nach WpHG oder WpÜG meldepflichtig sind und entsprechend gemeldet wurden. Die Kriterien nach Ziffer 1 bis 4 finden auch auf Aktiengattungen, die Fremdbesitzbeschränkungen unterliegen, uneingeschränkt Anwendung. Bei der Bestimmung des Free Float wird jede ISIN unter der Aktien eines Unternehmens

Quelle: Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse

Freie Makler
Freie Makler vermitteln, wie Skontroführer, Wertpapiergeschäfte zwischen den Banken, die an der Börse vertreten sind. Sie sind allerdings im Unterschied zu den Skontroführern nur berechtigt, Kurse im Geregelten Markt und im Freiverkehr, nicht aber im Amtlichen Markt festzustellen. Sie dürfen auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen, lösen jedoch zumeist ihre Positionen am Ende des Handelstages wieder auf. Freimakler werden von der Geschäftsführung der Börse zugelassen. Sie müssen die für den Börsenhandel erforderliche Zuverlässigkeit und berufliche Eignung nachweisen.

Synonyme

Freimakler
Freihändiger Rückkauf
Emittenten kaufen beim Freihändigen Rückkauf Anleihen zurück. Häufig entscheiden sie sich zu diesem Schritt, wenn sie über freie Mittel verfügen oder der Kurs der Anleihe unter dem Rückzahlungskurs liegt und sich der Rückkauf lohnt. Durch die verminderte Fremdkapitalquote verbessert der Emittent meist sein Rating.
Freihändiger Verkauf
Ein freihändiger Verkauf von Wertpapieren durch den Emittenten findet vor allem bei Eigenemissionen oder beim Verkauf von Emissions-Restbeständen der Konsortialbank statt. Vor allem Daueremittenten nutzen dieses Platzierungsverfahren. Der Preis für die Wertpapiere orientiert sich fortlaufend an der Marktlage.

Emittenten müssen vor Platzierungsbeginn einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser gibt den ersten Verkaufstag sowie den nicht fixierten Platzierungskurs an. Eine Zeichnungsfrist entfällt.

Eine Sonderform des freihändigen Verkaufs sind Privatplatzierungen. Dabei werden die Wertpapiere an institutionelle Investoren mit großer Kapitalkraft verkauft.
Freimakler
Freie Makler vermitteln, wie Skontroführer auch, Wertpapiergeschäfte zwischen den an der Börse vertretenen Banken. Sie sind berechtigt, Kurse im Geregelten Markt und im Freiverkehr, nicht aber im Amtlichen Markt festzustellen. Sie dürfen auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen, lösen jedoch zumeist ihre Positionen am Ende des Handelstages wieder auf. Freimakler werden von der Geschäftsführung der Börse zugelassen. Sie müssen die für den Börsenhandel erforderliche Zuverlässigkeit und berufliche Eignung nachweisen.
Freiverkehr (Open Market)
Im Freiverkehr der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Er ist am 1. Mai 1987 durch den Zusammenschluss von "Geregelter Freiverkehr" und "Ungeregelter Freiverkehr" entstanden. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.v. § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und keine Folgepflichten für den Emittenten.

Wesentliche Einbeziehungskriterien:

Antrag auf Einbeziehung: Er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an welchem in- oder ausländischen organisierten Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt werden. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines Exposés vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht.

Die Antrag auf Einbeziehung eines Emittenten muss schriftlich von einem an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Unternehmen gestellt werden.

Der Antragsteller hat die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren.

Entscheidungsgremium über die Einbeziehung ist die Deutsche Börse AG als Freiverkehrsträger

Publikationssprache: Deutsch oder Englisch.

Seit Oktober 2005 wird der Freiverkehr auch als Open Market bezeichnet.

Synonym

Open Market
Freiverkehrsausschuss
Der Freiverkehrsausschuss kann einen Zulassungsantrag zur Aufnahme eines Wertpapiers in den Freiverkehr ablehnen, wenn Voraussetzungen für die Bildung eines börsenmäßigen Marktes für das Wertpapier nicht erfüllt werden oder die Aufnahme den Anlegerschutz beeinträchtigen bzw. allgemeine Interessen verletzen würde. Bestimmungen zur Arbeit des Freiverkehrsausschusses sind in den Richtlinien für den Freiverkehr in der jeweiligen Börsenordnung und im Börsengesetz § 78 geregelt.
Fremdemission
Bei einer Fremdemission nutzt der Emittent die bereits vorhandenen Geschäftsbeziehungen der Emissionsbank zum Anlegerpublikum und das Vertriebssystem der Bank zur Platzierung der Wertpapiere. Die Emissionsbank übernimmt die Wertpapiere vom Emittenten zum Übernahmekurs und veräußert sie zum Emissionskurs. Der Emittent entledigt sich damit des Risikos, dass eventuell nicht alle Wertpapiere im Markt untergebracht werden können.

Die Fremdemission eignet sich insbesondere für den Absatz großvolumiger internationaler Wertpapieremissionen. Bei großen Emissionen formieren sich für den weltweiten Absatz globale Emissionskonsortien mit regionalen Subkonsortien (z. B. für die Regionen Europa, Nord- und Südamerika, Asien).
Front Running
Als Front Running, auf deutsch vorauslaufen, bezeichnet man den Kauf von Wertpapieren durch Anlageberater oder Analysten, bevor sie diese ihren Kunden zum Kauf empfehlen.

Front Running ist auch gegeben, wenn Börsenhändler Kundenorders erst ausführen, nachdem sie selbst Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft oder verkauft haben.

Das Front Running ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten.
Frühfinanzierung
Die Frühfinanzierung stellt das nötige Startkapital für die Unternehmensaktivitäten in der frühen Gründungsphase bereit. Das Geld wird für die Erstellung eines Geschäftskonzepts, die Herstellung erster Prototypen bis hin zum Start der Produktion und der Vermarktung verwendet.

Synoym

Early Stage-Finanzierung
Frühindikatoren
Beispiele für Frühindikatoren sind Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe, Einkaufsmanagerindex, Auftragseingänge der Industrie, ZEW-Konjunkturindikator, Arbeitslosenquote und Inflation.
Fundamentalanalyse
Die Fundamentalanalyse versucht, aus allen zugänglichen Informationen ein Urteil über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, seine künftigen Gewinnaussichten und die mit einer Investition in das Wertpapier verbundenen Risiken zu gewinnen.

Betrachtet werden die Finanz- und Geschäftslage eines Unternehmens in Kombination mit dessen wirtschaftlichem Umfeld wie Wettbewerbssituation und Branchendaten. Auf dieser Basis wird der innere Wert eines Anteils am Unternehmen bestimmt. Der Fundamentalanalyst geht davon aus, dass der Kurs eines Wertpapiers um diesen inneren Wert schwankt. Die Analyse gliedert sich in einen Diagnoseteil vergangener Entwicklungen und einen Prognoseteil, in dem versucht wird, die künftige Entwicklung vorherzusagen.

Bei der fundamentalen Aktienanalyse kann durch die Gegenüberstellung des ermittelten inneren Wertes mit dem Aktienkurs festgestellt werden, ob die Aktie über- oder unterbewertet ist. Daraus leiten Fundamentalanalysten Empfehlungen ab, in welche Märkte, Branchen und Einzelwerte investiert werden sollte bzw. aus welchen Bereichen sich Anleger zurückziehen sollten. Kennzahlen, die in der fundamentalen Aktienanalyse betrachtet werden sind die Eigenkapitalquote (zur Messung der Kapitalstruktur), die Anlagenintensität (Kennzahl für die Vermögensstruktur), der Anlagendeckungsgrad (zur Ermittlung der Kapital-Vermögens-Struktur) sowie Liquidität- und Rentabilität.

Bei der fundamentalen Analyse von Anleihen steht die Ermittlung des Barwertes und der Rendite im Mittelpunkt. Das Pendant zur Fundamentalanalyse ist die technische Analyse. In der Praxis werden beide Ansätze kombiniert.
Fungibilität
Waren, Wertpapiere, Devisen, etc. sind fungibel, wenn sie leicht handelbar bzw. leicht austauschbar sind. An den Börsen werden nur fungible Werte und Waren gehandelt. Daher ist Fungibilität ein wesentliches Merkmal aller an der Börse gehandelten Waren und Werte.

Synonym

Börse
Future
Futures sind hochliquide standardisierte Finanzinstrumente, deren eigener Wert vom Wert des Basiswertes abhängt. Sie werden am Terminmarkt gehandelt. Man unterscheidet Financial Futures und Rohstoff-Futures. Basiswerte von Financial Futures können Aktienindizes, Devisen oder Zinsen sein. Rohstoff-Futures beziehen sich auf realwirtschaftliche Objekte, wie Rohstoffe und landwirtschaftliche Produkte.

Bei Futures unterscheidet man zwei Positionen: Eine Long Position bezeichnet die Pflicht des Käufers, bei Fälligkeit den vereinbarten Preis zu zahlen und den Basiswert abzunehmen. Der Inhaber einer Short Position verpflichtet sich, den Basiswert zu liefern und erhält dafür den Kaufpreis.



Futures-Fonds
Bei Futures-Fonds stehen neben Financial Futures, also Termingeschäften auf Aktien, Zinsen, Indizes und Währungen, auch Termingeschäfte auf Edelmetalle, Agrargüter sowie Rohstoffe zur Auswahl. Futures-Fonds haben aufgrund der Hebelwirkung der derivativen Produkte ein erheblich höheres Risiko als andere Wertpapierfonds.