Glossar

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Quelle: Deutsche Börse AG

H-Aktien
H-Aktien werden von Unternehmen mit Geschäftsitz auf dem chinesischen Festland begeben und an der Börse von Hongkong in Hongkong Dollar gehandelt. Sie können als einzige Aktienform eines Unternehmens oder zusätzlich zu B-Aktien an die Börse gebracht werden und dienen in erster Linie zur Erschliessung ausländischer Investoren als Eigenkapitalgeber.
Halbjahresbericht (Fonds)
Kapitalanlagegesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, einen Halbjahresbericht zu veröffentlichen, der über Vermögensaufstellung, Aufwands- und Ertragslage sowie die Wertentwicklung eines Fonds zum Berichtstag informiert.
Handelsüberwachungsstelle
Die Handelsüberwachungsstelle – kurz HÜSt – kontrolliert die Ordnungsmäßigkeit der Kursfeststellung und Preisbildung. Dazu erfasst sie alle Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung und wertet diese aus. Bei Unregelmäßigkeiten unterrichtet sie unverzüglich die Geschäftsführung der Börse und die Börsenaufsichtsbehörde.

Bei Fragen zur Preisfeststellung können sich Anleger direkt an die HÜSt wenden – innerhalb Deutschlands über eine kostenfreie Hotline (Telefon 0800-2 30 20 23, außerhalb Deutschlands +49-(0) 69-2 11-1 13 10) oder per E-Mail an huest@deutsche-boerse.com.
Hands-off-Management
Bei einem Hands-off-Management beschränkt sich der Investor auf die Rolle des Kapitalgebers und greift im Gegensatz zum Hands-on-Management nicht in Unternehmensentscheidungen ein.
Hands-on-Management
Bei einem Hands-on-Management greift der Investor in Unternehmensentscheidungen direkt ein, beschränkt sich also nicht auf die Rolle des Kapitalgebers wie im Hands-off-Management.

Eine Venture Capital-Gesellschaft unterstützt das Management z. B. bei strategischen Entscheidungen, Produktentwicklungen, Kundenkontakten und dem Anwerben neuer Mitarbeiter.
Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland wird zur Inflationsmessung in internationalen, meist innereuropäischen Vergleichen herangezogen. Er wird nach harmonisierten Konzepten, Methoden und Verfahren berechnet und spiegelt die Preisentwicklung in den einzelnen Staaten wider, wobei von den nationalen Verbrauchsgewohnheiten ausgegangen wird. Für Deutschland übernimmt das Statistische Bundesamt die Berechnung. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) berechnet anhand der nationalen HVPIs die Verbraucherpreisindizes für den Europäischen Wirtschaftsraum.

Der HVPI dient auch zur Messung des Konvergenzkriteriums "Preisstabilität", um beurteilen zu können, ob ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beitreten kann.

Für den deutschen HVPI werden ein vorläufiges und ein endgültiges Ergebnis veröffentlicht. Die Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses erfolgt spätestens zwei Arbeitstage vor Ablauf des Berichtsmonats. Das endgültige Ergebnis für den deutschen HVPI liegt um die Monatsmitte des Folgemonats vor. Die Pressemitteilungen und der genaue Veröffentlichungskalender sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
Eurostat veröffentlicht die europäischen Aggregate ebenfalls um die Monatsmitte.
Hauptversammlung
Eine AG hat gegenüber ihren Aktionären eine Informationspflicht, die sie laut Aktiengesetz (AktG) einmal jährlich erfüllen muss. Die ordentliche Hauptversammlung (HV) wird daher jährlich vom Vorstand einer Aktiengesellschaft einberufen.

Laut AktG können oder müssen unter anderem folgende Punkte auf der Tagesordnung der HV stehen:

Der Vorstand legt Rechenschaftsbericht über das vergangene Geschäftsjahr vor und unterrichtet die Aktionäre über die wirtschaftliche Situation und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.

Die Aktionäre bestellen die Abschlussprüfer, die den Jahresabschluss der AG überprüfen und testieren.

Die Aktionäre wählen die Arbeitnehmervertreter, die im Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Geschäftsleitung) sitzen.

Die Aktionäre stimmen über die Gewinnverwendung (Höhe der Dividende etc.) ab.

Die Aktionäre stimmen über Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsmaßnahmen ab, die das Grundkapital einer AG verändern.

Aktionäre stimmen über Änderungen ab, die die Satzung der AG betreffen.

Aktionäre stimmen über Umwandlungen, Übernahmen oder Verschmelzungen mit anderen Unternehmen ab.

Die Mehrheit der Aktionäre muss am Ende der HV den Vorstand und den Aufsichtsrat entlasten, d.h. ihnen das Vertrauen aussprechen.

Auf der Hauptversammlung sind nur Aktionäre von Stammaktien stimmberechtigt.

Eine außerordentliche Hauptversammlung kann unter bestimmten Umständen einberufen werden, wenn z.B. eine kurzfristige Umstrukturierung der Aktiengesellschaft notwendig ist.

Die Hauptversammlung ist rechtlich das oberste Leitungsorgan einer AG, kann aber nicht direkt in die Geschäftsführung eingreifen. Die Geschäftführung ist Aufgabe des Vorstands.

Alle HV-Termine der Unternehmen im Prime Standard – das ist das Segment der Frankfurter Wertpapierbörse, in dem die umsatzstärksten Unternehmen gelistet sind – finden Sie hier auf www.boerse-frankfurt.de unter Termine.
Hausse
Eine Hausse resultiert aus einer überwiegend optimistischen Einschätzung der wirtschaftlichen Aussichten durch die Investoren. Der Wert bestehender Aktienpositionen steigt, Anleger gehen Engagements ein und kaufen Wertpapiere. Als Folge steigen die Kurse über einen längeren Zeitraum hinweg an; entsprechend sind Hausse-Märkte – auch Bullenmärkte genannt – durch anhaltend steigende Indizes gekennzeichnet.
Hausse-Position

Synonyme:

Bull Position

Long Position

HDAX
Insgesamt umfasst HDAX® die 110 größten Aktien im Prime Standard. Das H im Indexnamen steht für Hundert, denn ehemals enthielt der Index mit DAX (30) und MDAX (70) hundert Werte.
Hebel (Optionsscheine)
Der einfache oder klassische Hebel drückt aus, um wie viel der Wert eines Investments in Finanzderivate (z. B. Optionen, Optionsscheine oder Knock-out-Produkte) stärker steigt bzw. fällt als der gleiche Investmentbetrag im Basiswert, wenn der Kurs des Basiswertes um eine Einheit steigt bzw. fällt. Der einfache Hebel entspricht dem Quotienten aus dem aktuellen Optionspreis und dem Preis des Basiswertes, wobei das Bezugsverhältnis berücksichtigt werden muss.

Der einfache Hebel besitzt nur eine sehr beschränkte Aussagekraft, da die Preissensitivität nicht berücksichtigt wird. Ein besseres Maß für die Hebelwirkung ist die Kennzahl Omega.
Hebelprodukt
„Hebelprodukt“ ist ein Oberbegriff für den relativ jungen Produkttyp verbriefter Derivate, die Marktbewegungen in der Regel überproportional nachvollziehen. Daher lassen sich mit diesen Instrumenten oft schon bei geringem Kapitaleinsatz relativ hohe Gewinne erzielen. Damit geht aber auch ein höheres Risiko bis zum Totalverlust einher. Rechtlich handelt es sich um Schuldverschreibungen der emittierenden Banken, die sich im Hintergrund häufig über Kauf oder Verkauf des Basiswertes bzw. Optionen darauf absichern.

Diese Produktgruppe umfasst im engeren Sinn Knock-out-Scheine sowie exotische Hebelprodukte, im weiteren Sinne zählen auch die gedeckten Optionsscheine dazu.
Hedgefonds
Als Hedgefonds werden Investmentfonds bezeichnet, die keinen Anlagerichtlinien unterliegen und alle Formen der Kapitalanlage nutzen können. Im Gegensatz zu klassischen Investmentfonds investieren sie außer in Aktien und Anleihen noch in Währungen und Rohstoffe sowie Optionen und Futures. Zudem dürfen Hedgefonds Leerverkäufe tätigen und auf Kredit investieren. Hedgefonds zeichnen sich durch ein höheres Risiko als normale Investmentfonds aus. Anspruch jeder Hedgefonds-Strategie ist es, in jeder Marktphase eine Rendite zu erwirtschaften, meist durch Arbitrage aufgrund von Marktintransparenzen.

Hedgefonds sind mit Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes seit 1. Januar 2004 auch in Deutschland zugelassen. Dabei dürfen nur Dach-Hedgefonds öffentlich vertrieben werden. Sog. Single-Hedgefonds, die einzelne Strategien verfolgen, können jedoch privat platziert werden. Ein Dach-Hedgefonds darf höchstens zu 20 Prozent in einem Single-Hedgefonds investiert sein.
Hedgefonds-Zertifikate
Hedgefonds empfehlen sich aufgrund ihrer Risikostruktur eher als Depotbeimischung. Oft sind auch Mindesteinlagen im sechsstelligen Bereich üblich, wodurch sie für die meisten Privatanleger als Direktinvestment zu teuer sind. Über Hedgefonds-Zertifikate können Privatanleger jedoch schon mit vergleichsweise kleinen Beträgen in verschiedene Hedgefonds-Strategien investieren und zugleich das Anlagerisiko streuen.
Hedging
Anleger, die z. B. sinkende Aktienkurse erwarten, können ihre Depots durch den Kauf von Put-Optionen oder -Optionsscheinen absichern. Die Puts berechtigen sie, ihre Aktien nach oder innerhalb der im Optionsschein festgelegten Zeit zum Basispreis zu verkaufen. Dadurch können sie einen möglichen Wertverlust ihres Aktienbestands durch die fallenden Kurse umgehen und zahlen lediglich den Optionspreis.

Besonders Wechselkursrisiken werden durch Hedging-Transaktionen abgesichert, z.B. von stark exportabhängigen Unternehmen. Auch Rohstoffpreise werden von Unternehmen gern abgesichert, die von deren Entwicklung stark abhängig sind, wie etwa Fluggesellschaften.

Synonym:

Kurssicherung
Hybridanleihe
Eine Hybridanlage ist eine aktienähnliche Anleihe mit sehr langer Laufzeit oder ganz ohne Laufzeitbegrenzung. Sie bietet einen überdurchschnittlichen Zinssatz im Vergleich zu konventionellen Unternehmensanleihen als Ausgleich für das erhöhte Risiko durch die nachrangige Behandlung. Bei Nachrangigkeit werden im Falle eines Konkurses oder der Liquidation erst alle nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt bevor die nachrangigen Verbindlichkeiten zurückgezahlt werden.

Oftmals sind die Zinszahlungen von Hybridanleihen an bestimmte Unternehmenskennziffern oder eine Dividendenzahlung gebunden, so dass auch der Zins nicht gezahlt wird, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Die Zinszahlung kann je nach Ausgestaltung der Anleihebedingungen nachgeholt werden, z.B. wenn die Kennziffern wieder erreicht werden.
Hypothek
Eine Hypothek wird in das beim Amtsgericht geführte Grundbuch eingetragen und dient der Absicherung langfristiger Kredite, vor allem in der Baufinanzierung. Der Kreditgeber hat das Recht, das Grundstück versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt wird.